Auch im nahen Hessen sind ab Montag zahlreiche Protestaktionen geplant. Das bedeutet für Pendler und Kraftfahrer massive Behinderungen.
Auf massive Verkehrsbehinderungen müssen sich Berufspendler und Autofahrer aus Wittgenstein einrichten, die am Montag und den folgenden Tagen in hessische Hinterland oder auch weiter bis Wiesbaden fahren.
Für Montag, 8. Januar, sowie die darauffolgenden Tage der kommenden Woche haben bundesweit Bauernverbände zum Protest gegen geplante Sparmaßnahmen der Bundesregierung aufgerufen. Auch für Hessen wurden mehrere Versammlungen in diesem Kontext angemeldet, darunter auch eine Traktoren-Sternfahrt mit Zielort Wiesbaden. Das berichtet das Polizeipräsidium Mittelhessen.
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In Anbetracht der angemeldeten Aktionen, die neben der genannten Sternfahrt auch weitere Fahrten unter Nutzung von Traktoren umfassen, weist die Polizei bereits im Vorfeld darauf hin, dass bereits ab den frühen Morgenstunden grundsätzlich mit ausgeprägten Verkehrsbeeinträchtigungen in ganz Hessen zu rechnen ist.
Das ist in Hessen bereits bekannt
Für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau und den Lahn-Dill-Kreis sind unter anderem Versammlungen mit Traktor-Korsos in Richtung Gießen und Wiesbaden angemeldet. So werden zum Beispiel Landwirte mit ihren Traktoren ab etwa 10 Uhr von Grünberg, Hungen und Haiger aus in Richtung Gießen starten.
Desweiteren haben Landwirte aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf angemeldet, ab ca. 4 Uhr von Frohnhausen aus mit einem Traktor-Korso nach Wiesbaden zu fahren. Weitere Protestaktionen von Landwirten sind am Montag unter anderem in Wohratal (Landkreis Marburg-Biedenkopf) oder zwischen Butzbach (Wetteraukreis) und Lich (Landkreis Gießen) geplant. Die Polizei schließt nicht aus, dass es auch auf Bundesautobahnen zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen wird.
Die hessische Polizei steht im ständigen und engen Austausch mit den jeweils zuständigen Versammlungsbehörden und wird am Veranstaltungstag hessenweit mit Beamtinnen und Beamten im Einsatz sein, um die Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig die in diesem Kontext möglichen Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer bestmöglich zu minimieren.