Bad Berleburg. Diese vier Fragen stellt die SPD-Fraktion der Stadtverwaltung, weil der Erlass noch mehr Windkraftflächen zu erlauben scheint.

Ein Erlass der Landesregierung NRW zum Thema Windkraft macht der Bad Berleburger SPD Sorgen. Das Papier ist datiert vom 21. September 2023 und wurde von Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne), Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) und Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) unterzeichnet, aber erst Anfang November veröffentlicht. Für die SPD scheint durch diesen Erlass das Thema Vorrangzonen ausgehebelt zu werden. Offenbar, so die SPD, lasse der Erlass zu, dass nicht nur die künftigen Vorrangzonen beplant und bebaut werden könnten, sondern auch die Flächen des künftigen Regionalplanes. Da beide in Bad Berleburg nicht deckungsgleich sind, entstünden so mehr Flächen, auf denen Windkraft zulässig wäre.

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In der letzten Stadtratssitzung in 2023 war der Erlass bereits am Rande Thema. Die Verwaltung und die CDU hatten der Sorge der SPD nicht folgen können. Jetzt folgt eine offizielle, vierteilige Anfrage der SPD, die die Fraktionsvorsitzende Iris Gerstmann auf den Weg gebracht hat.

Frage 1: Wie ist der Runderlass im Zusammenhang mit unserem, vermutlich kurz vor der Genehmigung durch die Bezirksregierung stehenden Teilflächennutzungsplan Windkraft zu sehen?

Frage 2: Muss entsprechend dem Erlass davon ausgegangen werden, dass beide Bereiche, der Teilflächennutzungsplan der Stadt Bad Berleburg sowie zusätzlich die Flächen des Regionalplanentwurfs aus dem Jahre 2022 als gesicherter Planungskorridor für die Windkraftnutzung zur Verfügung stehen?

Frage 3: Hier bittet die SPD um Information, ob ein Versagen des Einvernehmens von Seiten der Stadt Bad Berleburg bei Bauanträgen für Windkraftanlagen rechtssicher erfolgen kann - beziehungsweise nach Verwaltungssicht erfolgen sollte, wenn der geplante Standort der Anlage außerhalb des Teilflächennutzungsplans, aber innerhalb der Fläche des Regionalplanentwurfs aus dem Jahre 2022 liegt.

Frage 4: Liegen aktuell nach Kenntnis der Stadt Bad Berleburg Bauanträge oder Voranfragen hierzu für Standorte vor, die außerhalb der Vorrangzonen des städtischen Teilflächennutzungsplans, aber innerhalb des Regionalplanentwurfs liegen?