Bad Laasphe. Bad Laasphe muss Wohnraum für Geflüchtet schaffen: FDP-Politiker Klaus Preis warnt aber vor Kauf des ehemaligen AWO-Seniorenheims Pfingstweide.

Die FDP-Fraktion könnte bei der Debatte um den Nachtragshaushalt in Bad Laasphe das Zünglein an der Wage werden. Mit ihren sieben Fraktionsmitgliedern stellt sie nach SPD (10) und CDU (9) die drittgrößte Fraktion. Die Grünen haben drei Mandate und die Fraktion zwei. Also schauen SPD und CDU auf das Verhalten der Liberalen.

„Es wird eine schwierige Entscheidung“, macht der FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus Preis klar. Noch hat sich die Bad Laasper FDP mit ihren Fraktionsmitgliedern nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt. Die Fraktionssitzung wird erst in der kommenden Woche stattfinden. Bislang scheint nur klar, das Werner Oder gegen den Nachtragshaushalt stimmen wird. Oder hatte seine Bedenken in einem Leserbrief bereits kund getan.

Mögliche Folgekosten im Blick

Und in Teilen trifft er damit auch bei Klaus Preis einen Nerv: „Alles was die große Politik nicht entscheidet, wird durchgereicht zur Kommunalpolitik. Aber wir haben nicht nur den Flüchtlingen gegenüber eine Verpflichtung, sondern auch unseren Bürgern“, formuliert Klaus Preis die Problemlage, bei der er auch mögliche Folgekosten im Blick hat.

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Für den FDP-Politiker ist klar, dass die Stadt verpflichtet ist, die Geflüchteten zu versorgen und Preis hat auch klare Vorstellungen davon, wie so etwas passieren sollte. Dezentral und in kleinen Gruppen. Das könne die Akzeptanz bei der Bevölkerung und die Integration befördern. Positive Beispiele kennt der Rückershäuser aus seinem eigenen dörflichen Umfeld.

Wenn der Nachtragshaushalt die Möglichkeit zu einem zinslosen Darlehen mit einer Zinsbindung für zehn Jahre, frei von Vorfälligkeitsentschädigungen und einer Laufzeit von maximal 20 Jahren führe, sei dies eine gute Gelegenheit, sich die Finanzmittel zu beschaffen, um Flüchtlinge unterzubringen.

Klare Vorstellungen

Preis verweist auf die erfolgreichen Wohnmodelle mit den Containern am Thüringer Weg. Wenn die Infrastruktur mit der Anbindung an den ÖPNV stimme, könnten weitere Container zum Beispiel in den Siedlungsschwerpunkten Kernstadt, Feudingen und Banfe eine Lösung sein. Auch den Kauf und die Sanierung von Immobilien hält Preis für gut. Vorher aber möchte er, dass der Wohnungsmarkt in Bad Laasphe noch einmal sondiert wird. „Ich glaube nicht, dass da schon alles ausgeschöpft ist.“

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Einem aber erteilt Preis als Bauingenieur eine klare Absage: Immobilien wie das ehemalige AWO-Seniorenheim auf der Pfingstweide, das aktuell immer wieder durch die Politik geistert, hält er für ungeeignet. „Wir dürfen kein Geld in ein Fass ohne Boden stecken“, sagt Preis. Er kennt die Immobilie und verweist auf hohe Investitionen, die notwendig wären, um das Gebäude in einem bewohnbaren und auch energetisch vertretbaren Zustand zu versetzen.

Bezirksregierung prüft Objekte auf Eignung

Immer wieder taucht auch der Verweis auf die Situation mit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von 2015 auf. Damals betrieb das Land NRW Zentrale Unterbringungseinrichtungen für jeweils mehrere Hundert Menschen in ehemaligen Kliniken in Bad Berleburg und Bad Laasphe. Samir Schneider, Vorsitzender der SPD-Fraktion, hat für Bad Laasphe bereits Fühler zu Prof. Dr. Siegfried Bien, dem Besitzer der ehemaligen Schlossbergklinik ausgestreckt und von diesem eine schriftliche Zusage bekommen, dass dieser sein Gebäude erneut an das Land vermieten würde.

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Bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg tritt man aber auf die Bremse, will zu konkreten Standorten oder Immobilien nichts sagen. „Wir schauen permanent nach geeigneten Gebäuden, sind im Austausch mit Kreisen und Kommunen“, erläutert der Sprecher der Bezirksregierung Christoph Söbbeler auf Nachfrage der Redaktion. „Es gibt eine Vielzahl von Objekten, die jetzt auf ihre Eignung geprüft werden.“ Kriterien sind dabei, ob und wie viel in die Gebäude investiert werden muss und wann und zu welchen Konditionen sie verfügbar seien.

Grundsätzlich aber ist die Rechtslage klar: Das Land kümmert sich um eine erste Unterbringung von Geflüchteten, so lange beispielsweise ein Asylverfahren laufe. Erst in der zweiten Phase, wenn es ein Bleiberecht gebe, werde die Geflüchteten an die Kommunen zugewiesen, die sich dann um die Unterbringung kümmern müssten, so Christoph Söbbeler. Der Sprecher der Bezirksregierung bestätigt aber auch, dass die Menschen in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes, auf die Zuweisungsquote der ZUE-Standortkommune angerechnet werden.