Lars-Peter Dickel sieht eine politisch gewollte Schlechterstellung des ländlichen Raums und erklärt, warum das unzulässig ist.
Wenn man Wittgenstein und das Hinterland zusammen sieht, sichern zwei kleine Krankenhäuser mit jeweils rund 100 Betten die Grundversorgung für über 100.000 Menschen.
Beide Standorte sorgen für die Ausbildung von Pflegekräften und Medizinern. Sie sind gut mit den niedergelassenen Ärzten vernetzt und im Fall von Bad Berleburg besteht auch noch die Verflechtung mit der Vamed-Rehaklinik. Wenn ich mir vorstelle, dass in Biedenkopf oder Bad Berleburg Notfälle nicht mehr adäquat versorgt werden könnten und stattdessen Rettungswagen zwischen 30 und 40 Minuten in andere Kliniken fahren müssten, weiß ich, dass einige Patienten nicht zu retten wären. Bei Herzinfarkt- oder Schlaganfallpatienten zählt jede Minute.
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Wenn also aus der Reformlogik weniger und spezialisiertere Krankenhäuser wirtschaftlicher sein sollen als unser aktuelles Gesundheitssystem, dann möchte ich die volkswirtschaftlichen Schäden beziffert sehen, die diese aktuell bereits strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser oder auch die Reformen auf Landes und Bundesebene verursachen werden.
Politische Triage
Für mich ist das eine politisch gewollte Triage an den Menschen im ländlichen Raum. Und die ist unzulässig: Das Grundgesetz erkennt, dass die Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land nicht gleichwertig sind, fordert aber, dass sie es sein sollten! Es kann also nicht sein, dass nur in Ballungsräumen eine ausreichende medizinische Versorgung vorgehalten wird. Den Maximalversorgern dort nehmen die kleinen Krankenhäusern auf dem Land auch nichts weg. Sie sorgen eher dafür, dass die sich auf die schweren Fälle konzentrieren können.