Bad Laasphe/Bad Berleburg. Die Drogen brachten den 25-Jährigen nicht nur auf die Intensivstation, sondern auch vor das Berleburger Amtsgericht, das nun ein Urteil fällte.

Cannabis, Heroin und diverse Medikamente: „Ich habe genommen, was ich kriegen konnte“, sagte der 25-jährige Bad Laaspher, der sich am Dienstag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen mehrerer Delikte verantworten musste. Diebstahl, der Besitz von Betäubungsmittel und der Handel mit eben diesen sowie der Besitz von unerlaubten Waffen – die Anklageverlesung war lang, die Verhandlung kurz. Das lag nicht zuletzt daran, dass sich der Angeklagte vor Gericht geständig zeigte. Am Ende wurde er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Doch was war eigentlich geschehen?

Die erste Anklage liegt bereits zwei Jahre zurück: Im Februar und im März 2021 soll er unter anderem via WhatsApp-Chat Betäubungsmittel im Wert von 200 Euro angekauft haben, die er gewinnbringend weiterverkaufen wollte. Zudem soll er von einer nicht-identifizierten Person zwei Tabletten Subutex – ein bekanntes Mittel unter anderem zur Behandlung von Opioidabhängigkeit – erlangt haben. Bei einer späteren Hausdurchsuchung fanden die Beamten zudem einen alten Cannabiszweig sowie ein Butterfly-Messer und einen Nunchaku – eine Waffe mit zwei Holzgriffen und einer verbindenden Kette.

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Im Februar dieses Jahres ereignete sich eine weitere Tat: Der Angeklagte stahl aus dem Hausmüll einer Apotheke abgelaufene Medikamente – für sich selbst, wie er vor Gericht aussagte. Im Mai 2023 stahl er zudem aus einer Garage ein abgeschlossenes Pedelec im Wert von 1000 Euro. Das wollte er anschließend verkaufen, „aber als ich am nächsten Tag zu der Stelle ging, wo ich es abgestellt hatte, war es weg.“ Vor Gericht gestand der Angeklagte all diese Taten: „Ich war voll auf Droge und brauchte dringend Geld für neue Drogen!“ Einen Zustand, den ihm sowohl sein Rechtsanwalt Thomas Biek wie auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel und Richter Torsten Hoffmann glaubten. „Wenn man sich die Chatverläufe anschaut, sieht man, dass Sie alles mögliche konsumiert haben“, so der Richter.

Der Bericht der Bewährungshelferin

Und auch der Bericht der Bewährungshelferin zeigte, wie lange der Angeklagte sich bereits in der Spirale zwischen Drogenkonsum und Beschaffungskriminalität befand. „Mit 13 Jahren kam er mit Drogen in Kontakt“, sagte sie. Seitdem habe der Angeklagte immer wieder verschiedene Drogen konsumiert. „Wir haben uns in der Zeit, in der ich ihn betreue, lediglich zwei Mal gesehen. Das letzte Gespräch war kaum möglich. Er stand völlig neben sich und wusste nicht mal, welcher Wochentag ist.“ Die meisten Termine wurden nicht wahrgenommen. Und auch sonst stellt die Bewährungshelferin eine negative Prognose. „Aktuell laufen noch acht weitere Verfahren gegen ihn – alles Beschaffungskriminalität. Er braucht dringend Hilfe. Alleine kommt er aus dem Kreislauf nicht mehr raus.“

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Das sehen auch Rechtsanwalt, Oberamtsanwältin und Richter so. „Wahrscheinlich war die JVA ihr Lebensretter“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Seit Anfang August befindet sich der Angeklagte in sogenannter Ersatzhaft. (Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die vollzogen wird, wenn eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht gezahlt wird und auch nicht durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann.) Das Vorstrafenregister des 25-Jährigen zählt bereits einige Vorstrafen auf. „Das will ich ändern. Ich will weg von den Drogen.“ Aktuell befindet er sich in der JVA in einem Methadon-Programm.

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Was die Verhandlung am Dienstag betraf, so wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. „Die kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da dies in der Vergangenheit bereits nicht klappte. Zudem haben Sie dort die Chance, von den Drogen loszukommen“, so Richter Hoffmann. Zuletzt drehte sich die Spirale so stark, dass der Angeklagte bereits auf Intensivstation lag. „Sie kommen da alleine sonst nicht mehr raus.“ Doch: Sollte der Angeklagte während der Haftzeit einen Therapieplatz bekommen, könne die Vollstreckung hierfür unterbrochen werden. „Danach gibt es vielleicht die Möglichkeit zur Bewährung. Das aber liegt an Ihnen.“ Die 1000 Euro (Wert des Pedelecs) werden zugunsten des Geschädigten eingezogen.