Bad Berleburg. Ein schwerer Vorwurf wird in einer Facebook-Gruppe erhoben. Doch ist er wirklich so passiert? Wir haben die Faktenlage zum K.O.-Tropfen-Fall.
Ein Jugendlicher solle am Samstag beim Bad Berleburger Jungschützenfest mit K. O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt worden sein, heißt es auf der Internetseite „Verspottet Bad Berleburg“ bei Facebook.
Wie die Heimatzeitung erfuhr, soll die Mutter eines Jugendlichen diese Behauptung gegenüber den Veranstaltern erhoben haben, weil ihr Sohn deswegen ins Krankenhaus musste. Außerdem soll die Frau auch mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht haben.
Lesen Sie auch:
- Bad Berleburg: Erst K.O.-Tropfen dann Missbrauch - Ein Fall aus dem Jahr 2009
- Landgericht Siegen verlangt Gutachten zu K.O.-Tropfen-Fall in Bad Berleburg
- Freispruch im K.O._Tropfen-Fall von Bad Berlenburg
Auf Nachfrage berichtet die Polizei, dass keine Anzeige erstattet worden sei und dass auch kein Jugendlicher mit Verdacht auf K. O.-Tropfen-Vergiftung ins Krankenhaus gebracht, untersucht oder behandelt worden sei. Es gebe also keinerlei Hinweis auf eine solche Tat. Wäre die betroffene Person im Krankenhause gewesen und hätte es Hinweise auf K. O.-Tropfen gegeben, wäre die Polizei umgehend informiert worden. Auch eine starke Alkoholisierung wäre dann untersucht worden. Allerdings unterscheide sich der Zustand zwischen einem Alkoholrausch und der Vergiftung durch K. O.-Tropfen erheblich, so Polizeisprecher Stefan Pusch. Tatsächlich seien Fälle, in denen solche Substanzen eingesetzt worden sind im Kreis Siegen-Wittgenstein äußerst selten, so Pusch.
Wirkweise von solchen Tropfen
Auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein wird die Wirkweise erläutert und auch, das, was im Falle einer solchen Straftat zu tun ist, beschrieben: Als K. O.-Tropfen werden Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder Partydrogen verwendet, die im Körper ihre gefährliche Wirkung entfalten. K. O.-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack der Tropfen wird durch die Aromen in Getränken und Cocktails oft überdeckt. Nach anfänglichen Glücksgefühlen, Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos.
Kommt es zur Bewusstlosigkeit, haben Opfer häufig keine oder nur vage Erinnerungen an das, was passiert ist. Bei Überdosierung kann es zu Koma und tödlicher Atemlähmung kommen. K. O.-Tropfen werden Männer und Frauen gleichermaßen insbesondere in Diskotheken, Lokalen oder auf Partys ins Getränk gemischt. Da viele Opfer dadurch willenlos oder bewusstlos werden, kann es in der Folge zu Straftaten wie Diebstahl, Raub oder sonstigen schwerwiegenden Straftaten (Sexualdelikte) kommen.
Die Wirkung der gefährlichen Tropfen ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Die Wirkung setzt nach 10 - 20 Minuten ein und kann bis zu vier Stunden - in Einzelfällen auch erheblich länger - anhalten.
So schützt man sich am besten vor den heimtückischen K. O.-Tropfen:
Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Und hier noch die Tipps der Polizei für den Ernstfall:
1. Handeln Sie schnell! Hat sich nach einem Getränk Ihr Zustand unerklärlich verändert, spüren Sie motorische oder psychische Auffälligkeiten, die Sie sich nicht erklären können, oder hatten Sie einen „Filmriss“, dann suchen Sie schnellstens ärztliche Hilfe!
Der Verdacht auf eine Vergiftung durch K. O.-Tropfen kann durch Urin - und Blutproben nachgewiesen werden. Der zeitliche Nachweis hängt aber vom verwendeten Mittel ab.
Unter Umständen ist ein erfolgversprechender Nachweis nur wenige Stunden nach dem Konsum möglich!
2. Wichtig: Anzeige bei der Polizei erstatten! Scham oder Angst sollten Sie nicht davon abhalten die Polizei einzuschalten. Bedenken Sie: Eine nicht erstattete Strafanzeige nützt nur dem Täter!
3. Unterstützung und Hilfe bieten auch die örtlichen Frauennotrufe und Beratungsstellen für Frauen.