Siegen/Bad Berleburg.

Klar sei nach der Verhandlung lediglich, dass die Frau die beiden Männer in einer Kneipe kennenlernte, einem der beiden näher kam und mit beiden und der Lebensgefährtin des Älteren in deren Wohnung fuhr. Dort müsse sie mit dem jüngeren Mann Geschlechtsverkehr gehabt haben. „Aber wir können auch nicht sagen, ob es freiwillig war, oder nicht“, fasste der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker die ausgiebige Beweisaufnahme zusammen. Der jüngere Angeklagte hatte diesen Teil des Geschehens zugegeben, jede Art von Gewalt aber bestritten. Sein Freund wollte die ganze Zeit mit seiner Freundin im Schlafzimmer gewesen sein, was diese auch bestätigte. Das Gericht konnte dies nicht widerlegen.

Hätten die beiden Männer einen gemeinsamen Plan gefasst, das mutmaßliche Opfer zu vergewaltigen, hätten sie sicher auch berücksichtigt, die Lebensgefährtin des Älteren aus der Sache herauszuhalten. Hätte diese sich hingegen beteiligt und im Prozess die Unwahrheit gesagt, „wäre das schon ein sehr perverse Sache“, überlegte der Vorsitzende. Dafür gibt es jedoch keinen Hinweis, hingegen genug Anhaltspunkte, die gegen die Schilderungen der Hauptzeugin sprächen.

Die Kammer stützt ihre Entscheidung im Wesentlichen auf das Gutachten von Dr. Susanne Winkelmann. Die Psychologin hatte die Aussage der Nebenklägerin als situationsbedingt wenig glaubhaft gewertet. Die „runde Geschichte von heute“ sei erst nach und nach entstanden, sagte der Richter. Was davon auf Erinnerungen und was nur auf Vermutungen beruhe, sei nicht herauszuarbeiten. Die Zeugin habe zum Beispiel stets nur vermutet, dass K.O.-Tropfen im Spiel gewesen seien, behauptet habe sie es nie. Jedenfalls stehe nach drei Gutachten fest, dass der in den Haaren der Frau nachgewiesene Wirkstoff des Medikamentes Seroquel nicht zu den geschilderten Symptomen passe. Das Mittel sei nicht wasserlöslich. Es hätte weder in der Kneipe ins Bier geschüttet werden können, noch sei es vorstellbar, dass die Angeklagten es der Frau zwangsweise gegeben hätten. Aus objektiven Gründen seien die Angeklagten daher freizusprechen.

Allerdings bleibe „ein sehr bitterer Nachgeschmack“, wurde Münker zum Ende sehr nachdenklich. Die Zeugin habe versichert, das Mittel Seroquel nie genommen zu haben. Dann stelle sich die Frage, wie es in ihren Körper gekommen sei. Klar sei auch nicht, warum der jüngere Angeklagte behauptet habe, nur beim Freund übernachtet zu haben, weil der Taxifahrer ihn nicht mehr nach Hause habe fahren wollen. Der Taxifahrer hatte dies im Zeugenstand bestritten.

Schließlich bleibe noch der anhaltend schlechte Zustand der Frau. Die Beschwerden einer posttraumatischen Störung könnten durch das bloße Aufwachen in einer fremden Umgebung entstanden sein, habe die Gutachterin gesagt.

Viagra oder Kokain?

„Wir haben allerdings noch eine andere Idee“, rief Münker. Wenn nämlich beide Frauen in dieser Nacht sturzbetrunken gewesen seien, hätte die Entlastungszeugin in ihrem Bett geschlafen und die andere sehr wohl ein mögliches Opfer gewesen sein können. Das mutmaßliche Opfer will gehört haben, dass die beiden Männer von „geilem Zeug“ gesprochen haben. „Vielleicht haben sie Viagra oder Kokain genommen. Das würde passen und dann wäre es auch eine Vergewaltigung“, führte der Richter aus. Aber: „Das bekommen wir nicht dicht.“ Dazu passten die Aussagen aller Beteiligten nicht.