Siegen/Bad Berleburg. Zwei Männer aus Bad Berleburg wollten im August 2009 beim letzten Live-Spektakel auf dem Berleburger Marktplatz ihren Spaß haben - und müssen sich seit gestern vor dem Siegener Landgericht verantworten. Sie sollen in der Nacht zum 7. August eine Frau mit einem KO-Mittel betäubt und anschließend in der Wohnung der Lebensgefährtin eines der beiden Angeklagten vergewaltigt haben.

Zwei Männer aus Bad Berleburg wollten im August 2009 beim letzten Live-Spektakel auf dem Berleburger Marktplatz ihren Spaß haben - und müssen sich seit gestern vor dem Siegener Landgericht verantworten. Sie sollen in der Nacht zum 7. August eine Frau mit einem KO-Mittel betäubt und anschließend in der Wohnung der Lebensgefährtin eines der beiden Angeklagten vergewaltigt haben.

Das Opfer wurde gestern länger als eine Stunde lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Nach einem Besuch in der Gaststätte „Kaffeemühle“, wo sie höchstens vier Bier getrunken habe, war sie mit den beiden Angeklagten im Taxi zu der bewussten Wohnung gefahren. Dort oder bereits auf dem Weg will sie das Bewusstsein verloren haben. Morgens wurde sie mit Lähmungserscheinungen wach, wie später der Sachverständige Prof. Dr. Frank Mußhoff berichtete, Toxikologe an der Universität Bonn. Die Frau (39) wirft den beiden Berleburgern im Alter von 51 und 36 vor, sie absichtlich unter Drogen gesetzt und missbraucht zu haben.

Die Angeklagten bestreiten jede Verantwortung. Sie hatten sich zur letzten Veranstaltung des Sommerfestivals auf dem Markt verabredet, um die Bekanntschaft mit einigen Damen aufzufrischen, die sie im Frühjahr auf Mallorca kennengelernt hatten. Gegen Mitternacht landeten sie mit der Lebensgefährtin des 51-Jährigen in der „Kaffeemühle“, wo sie sich getrennt voneinander bis etwa vier Uhr morgens aufgehalten haben wollen. „Ich habe sie in einer Ecke sitzen sehen“, sagte der ältere Angeklagte bezüglich der mutmaßlich Geschädigten. Er habe sie gekannt, in der „Kaffeemühle“ aber keinen Kontakt gehabt. Sein Freund sagte aus, der Frau im Laufe der Nacht einige Male in der Kneipe begegnet zu sein, sie hätte ihn mehrfach abgeknutscht. Als gegen vier Uhr die Entscheidung fiel, mit dem Taxi nach Hause zu fahren, habe sie plötzlich draußen hinter ihm gestanden und den Arm um ihn gelegt. „Ich fragte dann: ‘Willst Du mit?’, und sie hat ja gesagt“, berichtete der 36-jährige Mann. Beide Angeklagte hatten am nächsten Morgen berufliche Termine, wollten eigentlich viel früher im Bett sein. Der jüngere hätte eigentlich noch in einen anderen Ortsteil gemusst. Als der Taxifahrer angekündigt habe, für ihn sei es die letzte Fahrt und er wolle nicht mehr zu weit fahren, sei beschlossen worden, gemeinsam in der Wohnung der Frau in Bad Berleburg zu nächtigen. Dort landeten dann auch alle vier gegen halb fünf Uhr.

In der Wohnung angekommen, will der ältere Angeklagte nach einer letzten Zigarette mit seiner Freundin im Schlafzimmer verschwunden sein. Der jüngere Mann legte sich mit seiner neuen Bekannten auf die ausgezogene Wohnzimmercouch. Sie sei angetrunken, aber ansprechbar gewesen, sagte er und habe völlig nackt unter der Decke gelegen. „Hallo mein Süßer“, habe sie ihn begrüßt, dann sei es zum Beischlaf bekommen. Bei dieser Schilderung wurde der Zeuge sichtlich emotional. Zwischen sechs und halb sieben Uhr waren die Männer wieder aufgestanden und zur Arbeit gefahren. Die Wohnungsinhaberin will ihren Gast gegen halb zehn geweckt haben. Sie habe mit ihr am Kaffeetisch gesessen und noch ihre Handynummer für ihren nächtlichen Partner hinterlassen, berichtete die Frau im Zeugenstand: „Sie war so wach wie ich jetzt auch.“ Über einen schweren Kopf oder andere Beschwerden habe sie nicht geklagt.

Der Taxifahrer, mit dem älteren Angeklagten befreundet, konnte sich nicht erinnern, seinen Fahrgästen gesagt zu haben, er wolle keine längere Fahrt mehr machen. Das mutmaßliche Opfer sei ihm in ihrem Verhalten als „sehr gleichgültig“ aufgefallen. Er kenne sie von anderen Touren eher munterer.

Im Oktober war eine Haarprobe der Frau vom Sachverständigen untersucht worden, er hatte dabei den Wirkstoff Quetiapin nachgewiesen. Dieser ist Bestandteil des Psychopharmakums Seroquel, mit dem tatsächlich eine KO-Wirkung erzielt werden kann. Allerdings gebe es das Mittel nicht als Lösung, die Tabletten müssten höchstens in Flüssigkeit zerstoßen werden. Und dabei gebe es fast immer Rückstände, führte Prof. Dr. Mußhoff aus. Die von der Frau geschilderten Ausfallsymptome wiesen eher auf andere Mittel hin, die er aber in der Probe nicht gefunden habe. Weder die Betroffene noch die beiden Angeklagten oder die Wohnungsinhaberin wollten je von Seroquel gehört haben.

Das Verfahren wird am 31. Januar fortgesetzt.