Bad Berleburg/Birkelbach. Aus Beleidigungen wurde eine gefährliche Körperverletzung. Für die musste sich ein Mann nun vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten.
Wie schnell sich ein anfänglich harmloser Streit in eine körperliche Auseinandersetzung verwandeln kann, zeigen die Geschehnisse vom 9. Oktober 2022 in einer Birkelbacher Unterkunft. Ein 22-Jähriger hatte damals seinem Freund zuerst mit einem Wasserkocher ins Gesicht und auf dem Kopf geschlagen, anschließend soll er ihn mit dem Stuhl geschlagen haben. So steht es in der Anklageschrift, die Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel am Freitagmittag vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verlas.
Und das tat der Angeklagte auch am Freitagmittag – und gab die Tat zu. „Ich schäme mich und es tut mir unendlich Leid“, sagte er zu den Geschehnissen vom 9. Oktober. Er habe gemeinsam mit dem Geschädigten – seinem Freund – und einem weiteren Bewohner an dem Abend Karten gespielt. „Wir hatten seit drei Monaten kein Geld bekommen. Wir waren alle schlecht gelaunt.“ Dennoch: „Ich möchte mich nicht rausreden. Wir haben uns gestritten und es kam zu schlimmen Beleidigungen“, so der Angeklagte. Er fühlte sich provoziert und griff zum Wasserkocher. „Er weiß, dass er völlig überreagiert hat“, so sein Verteidiger.
Freund nimmt Entschuldigung an
Kurz nach der Tat sei der Angeklagte zum Geschädigten gegangen und habe sich für die Tat entschuldigt. Der nahm die Entschuldigung an, wollte sogar die Anzeige gegen seinen Freund wieder zurücknehmen. Das Verhalten des Angeklagten nach der Tat – in dem er sich bei seinem Freund entschuldigte, ihm eine finanzielle Entschädigung anbot und sich vor dem Gericht nicht in Ausreden zu flüchten suchte, wirkte sich auch vor Gericht strafmildernd aus. „Ein solches Verhalten eines Angeklagten ist nicht selbstverständlich“, so die Oberamtsanwältin. Dennoch verwies sie auch auf die Verletzungen, die der Geschädigte bei den Schlägen erlitt. „Das hätte auch ganz anders ausgehen können“, mahnte sie.
Lesen Sie auch: Keine Gnade für Verkehrsstraftäter
Da der Angeklagte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war und Reue zeigte, plädierte Oberamtsanwältin Hippenstiel für eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der Verteidiger plädierte hingegen für 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Eine Geldstrafe, zu die Richter Torsten Hoffmann den Angeklagten am Ende verurteilte.