Bad Berleburg. Die Mindestabstände sinken auf 1000 Meter. Bad Berleburg plant weiter an Zonen für die Windkraft – doch die könnten am Ende nicht reichen.

Ausgewiesene Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA), wie sie zum Beispiel die Stadt Bad Berleburg derzeit plant, sollen bei der weiteren Regionalplanung auf NRW-Landesebene berücksichtigt werden. Das geht aus einem Vortrag des Städte- und Gemeindebundes NRW vor Bürgermeistern und Politikern aus dem gesamten Regierungsbezirk Arnsberg in Attendorn hervor – Thema: „Aktueller Rechtsrahmen zum Ausbau der Windenergie“. Sollten diese Zonen von ihrer Größe her unter dem Strich allerdings nicht ausreichen, um einen festgelegten Flächenbeitragswert zu erreichen, könnten Windräder auch im gesamten Außenbereich einer Stadt oder Gemeinde möglich werden. Mittelfristig soll außerdem der Mindestabstand für WEA zu Wohngebäuden grundsätzlich von 1500 auf 1000 Meter sinken.

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CDU: Osterholz wird nicht reichen

Mit der Zonen-Regelung werde „die Vorgehensweise der Stadt Bad Berleburg zu 100 Prozent bestätigt“, sagt der Bad Berleburger CDU-Fraktionschef Martin Schneider. Es werde deutlich, dass das Land NRW bestehende Planungen in den Rathäusern für Windkraft-Zonen auf regionaler Ebene übernehmen wolle. Außerhalb solcher ausgewiesenen Zonen dürfe dann zumindest bis 2027 kein Windrad gebaut werden – es sei denn, die Stadt verfehle am Ende das vom Land angestrebte Flächenziel. Es soll für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg bei etwas mehr als zwei Prozent liegen. Die Größe der bestehenden Vorrangzone Osterholz für Windräder zwischen Sassenhausen und Weidenhausen reiche aber bei weitem nicht, um die Ziele zu erreichen, so Schneider. Die CDU setze sich deshalb weiterhin intensiv dafür ein, dass die bereits laufende Positiv-Planung der Stadt weitergehe.

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„Ich erwarte jetzt, dass der Regierungspräsident das Flächenziel auch auf die Kommunen herunterbricht“, so Iris Gerstmann, Fraktionsvorsitzende der SPD. „Wir haben die Berge, wir haben die Fläche, wir sind nicht so dicht besiedelt – da müssen wir ein deutliches Opfer bringen“, fürchtet die Sozialdemokratin. Sie hoffe aber auch, so Gerstmann, „dass wir da vom Land etwas zurückkriegen – etwa bei der Krankenhaus-Reform“. Mit dem Ergebnis, dass „unsere medizinische Versorgung adäquat bleibt“ – etwa durch das Berleburger Akutkrankenhaus. Aus Gerstmanns Sicht hilft die Zonen-Planung der Stadt nichts, koste nur Geld. Ab 2027, wenn das Land die weitere Planung für die Windkraft auf Regionalebene übernehme, „müssen wir unsere Flächen ohnehin hergeben“.

Der Flächenbeitragswert

Nach 2027 will das Land NRW prüfen, ob die Städte und Gemeinden die gesteckten Flächenbeitragswerte erreicht haben. Ist dies der Fall, soll der Windrad-Bau im Außenbereich per Regionalplan nicht mehr erlaubt werden. Möglich sein soll Windenergie-Nutzung auf geeigneten Flächen im Wald sowie in Gewerbe- und Industriegebieten.

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Für einen geringeren Mindestabstand von 1000 Metern für WEA zu Wohngebäuden in einem Bebauungsplangebiet oder einem unbeplanten Innenbereich soll im Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch NRW die Abstandsregelung geändert werden. Mit Blick auf den Außenbereich ist geplant, den Abstand per Satzung zu regeln. Gar kein Mindestabstand soll dagegen auf Flächen in ausgewiesenen Windenergie-Gebieten der künftigen Regionalpläne sowie beim Repowering, also der Aufrüstung von Windrädern gelten.