Bad Berleburg. Mit dem Auto betrunken über den Bürgersteig: 24-Jähriger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Die Hintergründe.
Dass das Fahren unter Alkoholeinfluss sehr gefährliche Folgen haben kann, zeigt unter anderem ein Vorfall vom 21. Oktober 2022 in Weidenhausen, bei dem ein 24-Jähriger aus Erndtebrück eine zentrale Rolle spielte. Nun musste er sich vor dem Bad Berleburger Amtsgericht wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn anschließend zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Und: Der Führerschein darf vor Ende der nächsten 15 Monate nicht neu ausgestellt werden. Doch was genau war eigentlich passiert?
Am 21. Oktober 2022 sollen der Angeklagte und sein Beifahrer gegen 22.50 Uhr mit dem Auto aus dem Oberen Lahntal kommend in Richtung Bad Berleburg unterwegs gewesen sein – stark alkoholisiert und mit erhöhter Geschwindigkeit. In Weidenhausen dann kam er von der Straße ab und rumpelte nur wenige Meter von der Gastronomie entfernt auf den Bürgersteig – wo zu diesem Zeitpunkt eine junge Frau stand. „Mein Bruder packte mich plötzlich am Arm und riss mich an die Seite. Er rief noch ,Vorsicht!’“, erinnerte sich die 28-Jährige an den Vorfall. „Das ging alles so schnell. Wir haben uns alle total erschrocken“, sagte sie. Kurz vor den Zeugen konnte der Angeklagte wieder auf die Straße lenken. Die Zeugin blieb zum Glück unverletzt. „Generell hätte es passieren können, dass wir alle erfasst worden wären – wenn er die Kontrolle über das Auto nicht zurückerlangt hätte.“
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Ob der Fahrer dem Auto eines weiteren Zeugen ausweichen wollte, das am Straßenrand stand, bleibt offen. „Ich denke mal, dass er das Auto sah und die Kurve nicht mehr bekommen hat. Er war wirklich sehr schnell unterwegs“, so ein weiterer Zeuge. „Ich schätze, er hatte um die 90 oder 100 km/h.“ Er und seine Schwester riefen die Polizei. Die machte sich auf die Suche nach dem beschriebenen Auto. In Berghausen konnten die Beamten den Angeklagten und seinen Beifahrer schließlich anhalten, nachdem ein weiterer Verkehrsteilnehmer einen schlangenlinienfahrenden Fahrer gemeldet hatte.
Personen auf dem Gehweg nicht wahrgenommen
Der noch vor Ort durchgeführte Alkoholtest ergab 1,6 Promille. „Er sagte immer wieder zu uns, er habe nur drei Bier getrunken“, berichtete einer der Beamten vor Gericht. Und: „Er sagte, er wäre einem Auto ausgewichen. Daher musste er auf dem Gehweg fahren.“ Von den Zeugen auf dem Gehweg aber will er nichts gewusst haben. Ebenfalls nicht gewusst habe der Angeklagte, wo sein Führerschein sei. Bis heute habe er ihn nicht gefunden, sagte der 24-Jährige auch während der Verhandlung. „Ich würde vorschlagen, dass Sie noch mal gründlich suchen, sonst lassen wir suchen“, mahnte Richter Torsten Hoffmann. „Ich hoffe Sie sind seitdem nicht mehr mit dem Auto gefahren.“ „Doch“, antwortete der Angeklagte. Dass ihm bereits im Dezember die Fahrerlaubnis entzogen wurde – davon will der Angeklagte nichts gewusst haben. Und zur Tat? „Dazu äußere ich mich nicht.“
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Da sich ein Geständnis jedoch positiv auf das Strafmaß auswirkt, änderte er seine Meinung und gab zumindest in Teilen die Tat zu. „Ich hatte ein paar Biere getrunken – wie viele, weiß ich nicht mehr genau.“ Und: „Es kann sein, dass ich Schlangenlinien gefahren bin.“ Von den Personen auf dem Gehweg habe er nichts bemerkt. Auch sein Beifahrer will davon nichts bemerkt haben: „Ich war ziemlich müde und bin immer wieder eingenickt.“ Später sagte er aus, er sei durch sein Handy abgelenkt gewesen und habe von der Fahrt kaum etwas mitbekommen. „Aber Sie müssen doch mitbekommen haben, dass Sie auf einen hohen Bordstein gefahren sind“, so Staatsanwalt Lenz, der noch einmal appellierte, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. „Es hat vielleicht mal ein wenig geruckelt“, so der Beifahrer.
Nicht die erste Verurteilung
Auch Richter Hoffmann hat in Anbetracht der Lichtbilder von den Felgen keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit dem Auto auf den Gehweg fuhr. „Das ist sehr bedenklich, wenn Sie das nicht bemerkt haben“, sagte er zum Angeklagten, der kein unbeschriebenes Blatt ist. Bereits 2017 wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals fuhr er unter Alkoholeinfluss gegen eine Hauswand.
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Nicht seine einzige Vorstrafe, wie das Bundeszentralregister zeigt – ebenso gibt es mehrere Eintragungen im Verkehrszentralregister. „Scheinbar haben Sie nicht viel aus den vergangenen Verurteilungen gelernt“, sagte er. „Sie können froh sein, dass niemand dabei zu Schaden kam.“ Dass sich der Angeklagte aber zumindest in Teilen geständig zeigte und sich bei der Zeugin entschuldigte, wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus. „Ich hoffe, dass Sie nun endlich daraus lernen.“