Aue-Wingeshausen. Die Stadt Bad Berleburg kündigt zunächst einmal eine zeitnahe Anlieger-Versammlung an. Dabei geht es auch um die Frage nach den Ausbau-Beiträgen.
Sollen die arg ramponierten Wohnstraßen „Am Kapplerstein“ im Doppelort Aue-Wingeshausen womöglich gar nicht mehr in diesem Jahr, sondern frühestens 2024 ausgebaut werden? Diese Frage stellen sich Politiker in Bad Berleburg, aber auch die betroffenen Anwohner.
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Wie es die Stadtverordneten-Versammlung im Dezember 2022 beschlossen habe, werde für das Bauvorhaben am Kapplerstein „nun zunächst eine Anlieger-Versammlung durchgeführt“, erläutert Tobias Feige, im Bad Berleburger Rathaus Leiter der Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung, auf Nachfrage unserer Redaktion. Dabei gehe es „um die beitragsrechtlichen und ausbaubezogenen Details“ – also auch um die Frage, ob auf die Anlieger womöglich noch saftige Beiträge für den Ausbau nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zukommen oder das Land NRW deren Beitragsanteile in Form einer finanziellen Förderung trägt. Nach dem letzten Stand der Dinge ist die aktuell beschlossene Maßnahme am Kapplerstein aus Düsseldorfer Sicht „vermutlich förderfähig“.
Unsicherheit im Reformprozess
Weil das KAG derzeit in einem Reformprozess steckt, scheint bislang jedenfalls weder das eine noch das andere sicher zu sein. So hatte die Stadt Bad Berleburg die Kalkulation für die Drei-Millionen-Euro-Baumaßnahme in Aue samt Förderantrag bei der NRW-Bank eingereicht. Doch der wurde förmlich abgelehnt, weil es sich um Kalkulationen für auszuführende Bauarbeiten handele – und nicht um Abschlussrechnungen für fertige Straßen. Laut Feige ist jeweils „die gültige Förderrichtlinie“ maßgeblich.
Alternativen zum Ausbau-Standard
Für eine verbindliche Anlieger-Versammlung nach § 8 a Abs. 3 KAG gelten folgende Regeln:
„Soweit im Straßen- und Wegekonzept nach Absatz 1 beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, ist die Gemeinde oder der Gemeindeverband verpflichtet, frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer durchzuführen.
Ihnen sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen. Sofern sich die Straßenausbau-Maßnahme konkretisiert, sind zusätzlich Alternativen zum vorgesehenen Ausbaustandard und zu dem sich daraus ergebenden beitragspflichtigen Aufwand in der verbindlichen Anlieger-Versammlung mit den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu erörtern.“
Über das vorliegende Ergebnis der verbindlichen Anlieger-Versammlung „ist die Vertretung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes vor Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme zu informieren“.
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Das Ergebnis der Anlieger-Versammlung, die derzeit im Rathaus vorbereitet werde und „zeitnah“ über die Bühne gehen solle, werde dann den zuständigen politschen Gremien der Stadt zur Beratung vorgelegt. Feige: „Sollte die Versammlung positiv verlaufen, ist geplant, mit dem Ausbau nach Vorbereitung und Durchführung der Vergabe zu beginnen.“ Es kann also noch etwas Zeit ins Land gehen. Ganz ausschließen möchte der Abteilungsleiter es aber offenbar nicht, dass Bauarbeiten oder zumindest Planungsarbeiten schon dieses Jahr beginnen: „Sollte die Maßnahme nicht in 2023 abgeschlossen werden, sind die Ausgabe-Ermächtigungen zu übertragen.“
Bauzeiten und Baukosten noch offen
Die Bauzeiten sind laut Feige „unter anderem von den Ergebnissen der geplanten Anlieger-Versammlung abhängig. Von daher kann zurzeit noch keine verlässliche Aussage zu der Dauer der Arbeiten erfolgen“.
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Und wie sich die Baukosten am Kapplerstein entwickeln werden, sei derzeit „nicht absehbar“, so Feige weiter. Kostensteigerungen seien im Rathaus jedoch bereits „nach Baukosten-Index eingerechnet“ worden.