Feudingen/Bad Berleburg. Der Erfolg der Stadt beim Verwaltungsgericht im Kampf gegen Straßenausbau-Beiräge ist nicht übertragbar. Anliegern droht weiterhin Schuldenlast.

Der jüngste Ausbau der Straße „Auf der Schlenke“ in Feudingen werde die Anlieger keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) kosten. So hatte es Bad Laasphes Bürgermeister Dirk Terlinden in der letzten Ratssitzung vor dem Jahreswechsel verkündet. Erreicht habe man dies mit Hilfe einer Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg. Würde die Stadtverwaltung ebenso verfahren, sollten die Förderbescheide der NRW-Bank für die vier Feudinger Straßen Am Sasselberg, Am Köpfchen, Unterm Köpfchen und Auf der Stehde ebenfalls ablehnend ausfallen? In ihrer Antwort gibt sich die Stadt zurückhaltend.

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„Die Voraussetzungen sind zwar ähnlich gelagert und alle fünf Straßen wurden innerhalb einer Maßnahme ausgebaut“, heißt es dazu aus dem Rathaus. „Nichtsdestotrotz bleibt der jeweilige Bescheid des Fördergebers für jede einzelne Straße abzuwarten.“ Zu rechnen sei mit weiteren Bescheiden für Anfang kommenden Jahres.

Enorme Entlastung um 129.000 Euro

Beim Förderantrag an die NRW-Bank auf Gewährung einer Zuwendung nach der Maßnahme „Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen“ ging es für die Straße „Auf der Schlenke“ um eine Summe von rund 129.000 Euro, um welche die Anlieger jetzt entlastet werden. Und diese Entlastung würden sich die Anlieger auch der vier anderen Feudinger Wohnstraßen wünschen – geht es hier doch ganz konkret um Summen von rund 382.000 Euro für die Straßen „Unterm Köpfchen“, rund 315.000 Euro für die Straße „Am Sasselberg“, rund 307.000 Euro für die Straße „Auf der Stehde“ und etwa 42.000 Euro für die Straße „Am Köpfchen“.

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Könnte die Klage der Stadt Bad Laasphe vor dem Verwaltungsgericht auch für andere Kommunen empfehlenswert sein, um Anlieger vor oft sehr hohen KAG-Beiträgen zu bewahren? Dazu die Stadt Bad Laasphe: „Die Klage war fristwahrend eingereicht worden, um den Ablehnungsbescheid nicht bestandskräftig werden zu lassen. Ein Muster für andere Fallkonstellationen in anderen Kommunen liegt insofern nicht vor.“

Kapplerstein: Anliegerversammlung steht an

Blick ins Wohngebiet „Am Kapplerstein“. Hier sollen vor einer Neuplanung zum Straßenausbau schon bald die Anlieger das Wort haben.
Blick ins Wohngebiet „Am Kapplerstein“. Hier sollen vor einer Neuplanung zum Straßenausbau schon bald die Anlieger das Wort haben. © Eberhard Demtröder

Auch die Stadt Bad Berleburg sieht in dem Bad Laaspher Vorgang kein Vorbild, um Ähnliches für eigene anstehende Ausbaumaßnahmen nach KAG zu erreichen, etwa aktuell für die Moltkestraße oder die Straßen im Auer Wohngebiet „Am Kapplerstein“. Tobias Feige, Leiter der städtischen Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung, erklärt dazu: „Die Details zum Klageverfahren sind uns nicht bekannt, insofern lässt sich eine Vergleichbarkeit nicht ableiten.“

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Im Übrigen sei nach Abstimmung mit dem NRW-Bauministerium der Beschluss zum Ausbau der Moltkestraße inzwischen von der Politik aufgehoben worden. Und für die Neuplanung „Am Kapplerstein“ sei „nun zunächst eine verbindliche Anliegerversammlung nach Paragraph 8a KAG durchzuführen“.

Derzeit keine weiteren Ausbau-Vorhaben

Ein Ausbau von Wohnstraßen in Wittgenstein scheint derzeit von der Finanzierung und vom Verfahren her kompliziert und unwägbar zu sein. Allerdings gibt es – abgesehen von Feudingen – sowohl im Stadtgebiet Bad Laasphe als auch in Bad Berleburg derzeit keine weiteren Ausbau-Vorhaben, bei denen Anliegern KAG-Beiträge drohen.

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