Bad Laasphe. Der Denkmalschutz verhindert Photovoltaik-Anlagen auf Dächern rund um die Königstraße. Was Anwohner sich wünschen und Politiker fordern.

Nur allzu gerne würde Björn Strackbein eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach seines Wohnhauses in der Königstraße 20 montieren lassen. Doch er darf nicht: Die städtische Gestaltungssatzung „Altstadt Bad Laasphe“, aber auch der Denkmalschutz machen ihm bislang einen Strich durch die Rechnung. Die Bad Laaspher SPD setzt sich jetzt dafür ein, dass sich zumindest in der Satzung etwas ändert. Im Rathaus zeigt der Bürgermeister Verständnis dafür, dass „Hauseigentümer einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen“, sieht jedoch die Politik am Zug.

Das sagt der Hausbesitzer

„Wir hätten definitiv schon Photovoltaik auf dem Dach, wenn es den Denkmalschutz nicht gäbe“, sagt Björn Strackbein. Die Energiewende werde „überall vorangetrieben“, doch die Anwohner in der Altstadt würden ausgespart, bedauert er – auch durch die Satzung. Da beneidet Strackbein so ein bisschen seine Eltern, die in Wingeshausen eine PV-Anlage betreiben und massiv Strom sparten.

Björn Strackbein, Hausbesitzer: „Wir hätten definitiv schon Photovoltaik auf dem Dach, wenn es den Denkmalschutz nicht gäbe.“
Björn Strackbein, Hausbesitzer: „Wir hätten definitiv schon Photovoltaik auf dem Dach, wenn es den Denkmalschutz nicht gäbe.“ © WP | SPD Bad Laasphe

In der Satzung, die aus dem Jahr 2006 stammt, habe sich inzwischen „vieles überlebt“, so Hauseigentümer Strackbein. Sie sei außerdem „sehr eng gestrickt – bis hin zur vorgegebenen Farbe für die Haustüren“. Aber um eine Altstadt attraktiv zu machen, müsse man sich von Seiten der Politik und der Stadt etwas einfallen lassen, findet Strackbein, als SPD-Ratsmitglied übrigens selbst stellvertretender Vorsitzender des Umwelt-, Bau- und Denkmalausschusses.

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Der Bad Laaspher geht jedoch davon aus, dass die SPD vor Ort nicht nur in Sachen Satzung, sondern auch beim Denkmalschutz auf NRW-Landesebene etwas in Richtung Lockerungen der Vorgaben anstoßen kann. „Man kann ja noch nicht einmal einen Carport ans Haus stellen“, schimpft Strackbein über die Lage in der Altstadt – das sei dann nämlich gleich eine bauliche Veränderung. Und damit nicht erlaubt.

Das sagt der Wirt

Auch Michael Kelch, Wirt der „Stadtschänke“ in der Königstraße, würde auf seinem Dach gerne Strom aus Sonne gewinnen. „Das wäre schon schön, aber ich darf es nicht“, sagt er mit Blick auf Satzung und Vorgaben des Denkmalschutzes. Sicher: So eine Anlage wäre für ihn womöglich ein guter Beitrag, um mittelfristig vom Erdgas wegzukommen, mit dem in seiner Gaststätte auch gekocht wird. Allerdings denkt Kelch ebenso an die Kosten für sein persönliches Photovoltaik-Projekt, die nicht unerheblich seien. Das Geld dafür müsse man erst einmal erwirtschaften. Und: „Der Strom, den ich dann ins öffentliche Netz einspeise, müsste viel höher vergütet werden.“ Dass die Bad Laaspher SPD nun versucht, wenigstens den Vorschriften als zusätzliche Hürden an den Kragen zu gehen, begrüßt der Wirt ausdrücklich.

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Das sagt der SPD-Fraktionschef

Das Photovoltaik-Projekt in Puderbach sei jedenfalls nicht der entscheidende Impuls für den Antrag seiner Fraktion zum Thema gewesen, so SPD-Fraktionschef Samir Schneider. Vielmehr hätten ihn Bürgerinnen und Bürger ganz konkret auf das Problem in der Altstadt angesprochen. Weder Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie noch Solaranlagen, mit denen Wärme entsteht, seien derzeit innerhalb der Altstadt möglich.

Arbeitsauftrag an die Stadtverwaltung

„Des weiteren sollen alle anderen Punkte der Altstadt-Satzung überprüft und der heutigen Zeit angepasst werden“, fordert die SPD ganz generell in ihrem Antrag.

Konkret möchte Bad Laasphes SPD-Fraktionschef Samir Schneider hier aber ganz bewusst nicht werden – sondern dies der politischen Diskussion im Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss am 8. Februar überlassen, wenn über den Antrag beraten wird.

Wie die Satzung dann im Detail geändert werde, sollte der Antrag befürwortet werden, das sei ein Arbeitsauftrag an die Stadtverwaltung.

Ziel müsse es sein, so Schneider, dass die einzelnen Bauvorhaben der Grundeigentümer zumindest genehmigt werden können und eben nicht komplett unmöglich blieben. Natürlich müsse man in so einem sensiblen Bereich wie der zum Teil denkmalgeschützten Altstadt für solche Genehmigungen auch gewisse Kriterien schaffen – etwa bei der Farbgebung oder der Art der Anlagen, damit sie möglichst wenig oder gar nicht auffallen. So gibt es inzwischen beispielsweise Solardachziegel, die sich kaum von normalen Ziegeln unterscheiden. Auf jeden Fall „würden wir den Bürgern einen Mehrwert und eine Steigerung ihrer Lebensqualität geben“, so Schneider.

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Aktuell sei das Thema derzeit übrigens auch in der Stadt Freudenberg mit dem „Alten Flecken“ und dessen denkmalgeschützten Fachwerkhäusern, so der Fraktionschef. Gerade in Zeiten der Energieknappheit, in der Strom und Wärme teuer seien, müsse man nach Alternativen Ausschau halten.

Die Gestaltungssatzung gilt allerdings ausdrücklich nicht für die zahlreichen Baudenkmäler rund um die Stadtkirche. Aber die Altstadt bestehe ja auch nicht nur aus der Königstraße, so Samir Schneider. Ohnehin müsste „von Fall zu Fall geprüft werden“, welche privaten PV- oder Solar-Projekte möglichst altstadtverträglich umgesetzt werden können.

Das sagt der Bürgermeister

Dirk Terlinden, Bürgermeister Bad Laasphe: „Eine pauschale Befreiung für Denkmale innerhalb der Gestaltungssatzung könnte die landesgesetzlichen Anforderungen nicht aushebeln.“
Dirk Terlinden, Bürgermeister Bad Laasphe: „Eine pauschale Befreiung für Denkmale innerhalb der Gestaltungssatzung könnte die landesgesetzlichen Anforderungen nicht aushebeln.“ © Eberhard Demtröder

Das sagt Bad Laasphes Bürgermeister Dirk Terlinden auf Anfrage unserer Redaktion zum Thema Altstadt-Satzung:

„Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung ,Altstadt Bad Laasphe’ wird seit einigen Jahren regelmäßig diskutiert, wenn Eigentümer ihre Vorstellungen bei Umbau oder Modernisierung ihrer Immobilie nicht umsetzen können, weil die satzungsrechtlichen Regelungen als zu streng oder nicht mehr zeitgemäß empfunden werden.

Die eingetretene Dynamik und der Wunsch vieler Hauseigentümer, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu wollen und die Energieversorgung möglichst auf erneuerbare Energieformen umzustellen, ist Auslöser des vorliegenden politischen Prüfantrages.

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Seit dem 1. Juni 2022 gilt mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in NRW der Grundsatz, dass Solaranlagen denkmalrechtlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen. Dies bedeutet nach den Entscheidungsleitlinien des Landes für Denkmale eine Einzelfallprüfung durch die Unteren Denkmalschutzbehörden, verbunden mit einer Erlaubnispflicht. Eine pauschale Befreiung für Denkmale innerhalb der Gestaltungssatzung könnte die landesgesetzlichen Anforderungen nicht aushebeln.

Ob die Zulässigkeit für PV-Anlagen auf Denkmalen inhaltlich in den Regelungscharakter der Gestaltungssatzung für alle anderen Gebäude aufgenommen wird und in welcher Weise in diesem Punkt eine qualifizierte Differenzierung von sogenannten baulichen Anlagen und Denkmalen aufrechterhalten bleibt, ohne das Gesamt-Ensemble des historischen Ortskerns optisch zu stören, unterliegt nach notwendiger juristischer und fachlicher Prüfung der politischen Entscheidung durch den Rat.

Ausnahmen und Abweichungen bei Anträgen auf Installation von PV-Anlagen unterliegen wie bisher der Satzungsregelung sowie der geltenden neuen Rechtslage für Denkmale und sind nach pflichtgemäßem Ermessen einzelfallbezogen auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen.