Siegen/Bad Berleburg. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde startet. Dort soll über Fortführung oder Beendigung diskutiert werden. Das sind die Rahmenbedingungen.
Das umstrittene Wisentprojekt ist erneut Thema der Politik: Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde befasst sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Januar, ab 17 Uhr im Siegener Kreishaus mit den den Perspektiven für das Projekt. Den Vorsitz des Beirates hat Prof. Dr. Klaudia Witte. Die Biologin arbeitet auf der anderen Seite bereits mit dem Trägerverein des Wisentprojektes an einem Forschungsprojekt zur Lenkung der Tiere. Durch Geräusche die einen Bienen- oder Hornissenschwarm simulieren und die Wildrinder vom Betreten verbotener Bereiche abhalten.
Im Vorfeld hat der zuständige Dezernent des Kreises, Arno Wied, einen Sachstandsbericht aus sich der Unteren Naturschutzbehörde verfasst, der Gegenstand der Diskussion sein soll.
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„Seit geraumer Zeit ist die Zukunft des vom Verein Wisent-Welt-Wittgenstein e.V. initiierten und von ihm seit 2008 durchgeführten Projekts ‘Wisente im Rothaargebirge’ ungewiss“, schreibt Wied und verweist auf die Kündigung des Öffentlich-rechtlichen Vertrages“ im September 2022. Damit hatte der Verein die Konsequenzen aus gegen ihn ergangenen zivilgerichtlichen Urteilen gezogen und erklärt, das Eigentum an den Tieren aufgeben zu wollen.
Runder Tisch ist Thema
Und weiter berichtet Wied, dass der Kreistag „unabhängig von den vielen damit einhergehenden und evtl. in der Zukunft noch zu klärenden juristischen Aspekten“ in seiner Sitzung am 16. Dezember „eine Klärung aller relevanten Fragen zur Fortführung oder eventuellen Beendigung des Projektes bis zum 30. September 2023 eingefordert“ habe. Hierzu solle unter anderem mit der Einberufung eines „Runden Tisches“ – in nächster Zeit zu einem intensiven Austausch unter Beteiligung der zuständigen Ministerien für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW geben, so Wied.
Weiter heißt es: „Die Vorsitzende des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde möchte dem Beirat entsprechend § 70 Abs. 1 Ziffer 1 LNatSchG NRW die Möglichkeit eröffnen, die aus seiner Sicht für das Projekt gegebenen Perspektiven zu diskutieren, um den zuständigen Stellen für die anstehenden Beratungen Anregungen, Hinweise und Empfehlungen unterbreiten zu können.“