Feudingen. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die Beantragung der Fördergelder vorsorglich zu beschließen.

Es gibt gute Nachrichten für die Bürgerinitiative „Am Sasselberg“ aus Feudingen. Einen Tag vor der Kommunalwahl, am 12. September, hat Susanne Linde ihre E-Mail an die Stadt Bad Laasphe abgeschickt.

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Die Sprecherin der Bürgerinitiative hat mit ihrem elektronischen Schreiben einen klaren Arbeitsauftrag an die Verwaltung der Stadt Bad Laasphe verbunden. Formuliert hat Linde einen „Antrag auf Fördermittel für unseren beitragspflichtigen Straßenausbau”. Dieser solle in der nächsten Ratssitzung von den Bad Laaspher Stadtverordneten verhandelt werden.

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Dass dieser Antrag nun tatsächlich auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des „alten“ Stadtrates in der auslaufenden Legislaturperiode gelandet ist, hat die Bürgerinitiative dem zuständigen Dezernenten Rainer Schmalz und der Verwaltung zu verdanken. Denn eigentlich können laut Gemeindeordnung nur Fraktionen des Stadtrates solche Anträge formulieren. Die BI hätte lediglich die Möglichkeit gehabt, ihr Anliegen als mündliche Anfrage von Einwohnern in einer Sitzung des Rates oder der Ausschüsse vorzubringen.

Lösungsweg gefunden

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Allerdings gibt es die Möglichkeit, nach §24 der Gemeindeordnung, Anregungen oder Beschwerden zu behandeln, wenn diese schriftlich ausgeführt und der Antragsteller erkennbar ist. Beides sei hier der Fall, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

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Also befasst sich der Rat mit dem Wunsch, Fördermittel für die Straßen Am Sasselberg, Auf der Schlenke, Am Köpfchen, Unterm Köpfchen und Auf der Stehde laut dem Novellierungsgesetz des § 8 KAG zu beantragen.

Weiteres Schlupfloch gefunden

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Im Vorfeld der Sitzung hat sich die Stadt Bad Laasphe bereits beim NRW-Bauministerium erkundigt, wie mit dem Wunsch umzugehen ist, weil die Förderfähigkeit einen Stichtag 1. Januar 2018 hat. Die Baumaßnahme war aber im Straßenausbauprogramm 2016-2020 bereits 2015 beschlossen worden. Die Vergabe an ein Bauunternehmen erfolgte aber erst im April 2018. Laut Bauministerium ist „der spätestmögliche Anknüpfungspunkt (zeitliche Grenze) der der Vergabe über die Bauleistungen vorausgehende Beschluss ist, da es sich anschließend – mit der Vergabe – bereits um die Umsetzung der beschlossenen Maßnahme handelt. Daher käme der Beschluss über die Ausführungsplanung (Vergabe an ein Ingenieurbüro) als Anknüpfungspunkt in Betracht.“ Dieser ist am 14. April 2018 erfolgt. Damit wäre die Maßnahme laut Stadtverwaltung förderfähig.

Rat soll Fördermittel beantragen

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Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die Beantragung der Fördergelder vorsorglich zu beschließen, auch wenn aktuell noch keine konkrete Antragstellung über die Förderbank möglich ist. Die Bürgerinitiative sei im Übrigen darauf hinzuweisen, dass auch bei einem Antrag kein Anspruch auf Erteilung von Fördermitteln bestehe.