Bad Berleburg. Verwaltung legt Politik kurzfristig neue Informationen vor. Das stößt nicht überall auf positives Echo. Aber Vorrangzonen scheinen erreichbar.

Die gute Nachricht kam überraschend für Politik und Verwaltung. Erst zwei Stunden vor Beginn der Bauausschusssitzung hatte die Verwaltung die Sitzungsunterlagen zum Thema Windenergie aktualisiert. Die Botschaft aber ist laut Baudezernent Christoph Koch klar: Die Stadt Bad Berleburg kann ihr ehrgeizige Ziel, Windkraftvorrangzonen bis zum Jahresende 2023 auszuweisen, wohl erreichen.

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Als Grund für die Verzögerungen nannte Christoph Koch, dass man in die Vorlage die Stellungnahmen der Bezirksregierung und die des Kreises Siegen-Wittgenstein habe einfließen lassen. Zudem wurden auch die 42 Windkraftanlagen – bislang durch Westfalenwind nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz für die Standorte Bad Berleburg (28) und Erndtebrück (14) – mit aufgeführt. „Wir wollten ein Komplettpaket aus Planverfahren und Genehmigungsverfahren anbieten“, so Koch. Die umfangreichen Unterlagen von Westfalenwind waren in fünf Paketen bei der Verwaltung eingegangen, um sie in der Offenlegung den Bürgern zu präsentieren.

Behörden beziehen Stellung zu Bad Berleburgs Plänen

Die Anlagen-Standorte in Bad Berleburg und Erndtebrück

Gutes Wasser (Az.: 70.1-970.0010/22/1.6.2): 7 Windenergieanlagen (WEA) in Erndtebrück, Gemarkung Birkefehl,

Hermeskopf (Az.: 70.1-970.0011/22/1.6.2): 7 WEA in Erndtebrück, Gemarkung Birkefehl,

Kilbe Nord (Az.: 70.1-970.0012/22/1.6.2): 1 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung:Aue; 4 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung: Berghausen,

Lauberg (Az.: 70.1-970.0013/22/1.6.2): 4 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg, sowie

Paulsgrund (Az.: 70.1-970.0014/22/1.6.2): 3 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung:Wingeshausen; 6 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung: Berghausen; 10 WEA in Bad Berleburg, Gemarkung: Bad Berleburg

Das Besondere sind die Stellungnahmen der anderen Behörden im Verfahren zur Ausweisung von Vorrangzonen: „Die Bezirksregierung hat sich zwischenzeitlich dahingehend geäußert, dass die Unterlagen gesichtet wurden und keine wesentlichen Hinweise gegen die Ausarbeitung vorgebracht werden. Die Rückmeldung des Kreises ist am 28. November eingegangen und an das Planungsbüro Meyer zur Prüfung weitergeleitet worden. Zudem liegen Rückmeldungen von Seiten der Deutschen Bahn und der Luftfahrtbehörde Münster vor. Der Landesbetrieb Wald und Holz hatte um Fristverlängerung bis Ende November gebeten.“

Die nächsten Schritte

Im nächsten Schritt ist nun von Seiten des Planungsbüros unter Berücksichtigung der Hinweise zu den Kriterien der Sachliche Teilflächennutzungsplan auszuarbeiten. „Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist dann im Anschluss entsprechend der Beschlussfassung vom 28. März 2022 durchzuführen“, heißt es im Verwaltungspapier.

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Der wesentlichste Satz aber kommt dann: „Der Feststellungsbeschluss ist spätestens im September 2023 zu fassen, um noch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.“

Für Christoph Koch und das Verwaltungsteam ist das zwar ambitioniert, aber auch erreichbar. Das wurde in der Sitzung deutlich.

Stimmen aus der Politik

„Wir begrüßen das ausdrücklich. Das ist der einzig richtige Weg, das Verfahren ordnungsgemäß weiterzuführen“, lobte Werner Wegener von der CDU die Vorgehensweise der Verwaltung, sich im Verlauf des Flächennutzungsplan-Verfahrens immer wieder mit den übergeordneten Genehmigungsbehörden – dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg – abzustimmen. Er sieht darin ein „Nährwert für die Zukunft“. „Wir sind dann immer am Ball und können die kommunale Steuerung aufrechterhalten“, so Wegener.

Kritik von der SPD

Kritik kam von der SPD. Für die monierte Joshua Briel nicht den Inhalt der Vorlage, sondern den Zeitpunkt: „Die kurzfristige Einstellung – zwei Stunden vor der Sitzung – ist nicht akzeptabel.“ Die SPD enthielt sich in der folgenden Abstimmung. Bernd Weide von SPD hakte aber nach, ob sich der Ausschuss oder der Rat noch mit den Erwiderungen der Stadt zu den 42 nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSch) beantragten Anlagen der Firma Westfalenwind für Erndtebrück und Bad Berleburg befassen werde, auch wenn diese kaum Einfluss haben.

In Bezug auf die bereits beantragten 42 Baugenehmigungen machte Christoph Koch auch klar, dass die meisten Standorte in den künftigen Vorrangzonen lägen, aber eben nicht alle.

Am Ende stimmten CDU, UWG und AfD für die Vorlage, während die Grüne dagegen stimmte und sich die SPD enthielt.