Bad Berleburg. Er tagt hinter verschlossenen Türen. Bislang war der Ältestenrat kein Problem. Doch die SPD fordert dringend eine Reform. Das sind die Gründe.

Für die Bad Berleburger SPD-Fraktionsspitze ist das Maß voll. Iris Gerstmann und An­dreas Meinecke werfen Bürgermeister Bernd Fuhrmann (parteilos) und der CDU-Fraktionsspitze vor, Entscheidungen im „Hinterzimmer“ zu treffen. Konkret geht es um den Ältestenrat – ein Gremium, dass aus der Verwaltungsspitze und Vertretern der im Rat vertretenen Parteien besteht. In Bad Berleburg haben SPD und CDU je zwei Vertreter in diesem Gremium, die anderen Parteien und Fraktionen nur je einen.

Andreas Meinecke und Iris Gerstmann sind gleichberechtigte Vorsitzende der Stadtratsfraktion der SPD in Bad Berleburg. 
Andreas Meinecke und Iris Gerstmann sind gleichberechtigte Vorsitzende der Stadtratsfraktion der SPD in Bad Berleburg.  © WP | Lars-Peter Dickel

Was Gerstmann und auch Meinecke sprichwörtlich stinkt, werfen sie Bürgermeister Fuhrmann vor: „In der politischen Debatte der letzten Monate erfolgte Ihrerseits besonders hinsichtlich Fragen rund um die Nutzung von Windkraft im Stadtgebiet mehrfach der Hinweis, dass hierzu bereits Vereinbarungen im Ältestenrat getroffen wurden. Offensichtlich mit Bezug auf Ihre Hinweise werden inzwischen Anträge der SPD-Fraktion auf Beratung und Beschluss im Fachausschuss durch Vertreter überwiegend der CDU-Fraktion als überflüssig bezeichnet, da angeblich bereits im Ältestenrat erfolgte Vereinbarungen vorliegen, die eine Beratung im Fachausschuss überflüssig machen.

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Diese sogenannten Vereinbarungen im Ältestenrat sind aus Sicht der SPD-Fraktion in einem Gremium erfolgt, dass prinzipiell ohne Öffentlichkeit tagt und zudem hinsichtlich seiner Besetzung nicht dem Auftrag der Wählerinnen und Wähler entspricht. Dass in einem solchen Rahmen Vereinbarungen über wichtige und grundsätzliche Themen getroffen werden, die eigentlich der öffentlichen Debatte und Beschlussfassung bedürfen, halten wir mit der Gemeindeordnung NRW für nicht vereinbar.“

Stadt Bad Berleburg bleibt gelassen

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Bernd Fuhrmann und das Bad Berleburger Rathaus reagieren einsilbig, aber auch relativ gelassen auf die Kritik. „Wir bitten um Verständnis, dass wir keine weiteren Angaben – insbesondere zu politischen Anträgen – machen werden, um der politischen Diskussion damit nicht vorzugreifen“, sagt der Pressesprecher der Stadt, Timo Karl. Gleichzeitig verweist die Verwaltung auf die Regelungen zum Ältestenrat in § 30 der Geschäftsordnung.

CDU hat klare, anderer Meinung

Wesentlich deutlicher wird der CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Schneider im Gespräch mit dieser Zeitung: „Ich halte den Ältestenrat für eine gute Einrichtung, um Vorabsprachen treffen zu können. Es ist falsch, zu behaupten, dass dort etwas beschlossen wird. Es geht darum, Strategien abzusprechen.“

Martin Schneider, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.
Martin Schneider, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. © WP | CDU Bad Berleburg

Allerdings kann Schneider dem Papier von Meinecke und Gerstmann auch Positives abgewinnen: „Ich kann der SPD nur in einem Punkt zustimmen: Das Gremium ist nicht nach dem Wahlergebnis besetzt.“ Sonst müsste die CDU laut Schneider nicht zwei, sondern drei Sitze dort haben und die SPD eventuell nur einen statt zwei. Perspektivisch hält Schneider an der bisherigen Praxis fest: „Die Ältestenrat sollte nach meiner Meinung weiter bestehen. Dann aber muss man sich auch an die getroffenen Vereinbarungen halten, ansonsten wird er sicher keine Zukunft haben.“

Genossen wollen Reform des Ältestenrates

Die Genossen wollen dieses Gremium auch nicht abschaffen, sondern wieder für Aufgaben einspannen, für die der Ältestenrat ihrer Meinung nach gedacht ist – zum Beispiel, um einen hypothetischen Streit in der Feuerwehrführung zu schlichten oder aber über Ehrenamtspreise zu diskutieren, nicht aber um politische Themen, die in Fachausschüsse gehörten.

Die SPD sieht es „daher für dringend geboten an, die Zuständigkeit des Ältestenrates der Stadt Bad Berleburg präziser in der Hauptsatzung zu definieren.“ Dort solle es im § 30 Absatz (4) heißen: „Der Ältestenrat unterstützt den Bürgermeister bei der Führung der Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung und bei Verfahrensfragen, sofern diese nicht in die Zuständigkeit der Fachausschüsse oder der Stadtverordnetenversammlung fallen. Ausnahmen bedürfen der Begründung und einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Der Ältestenrat ist kein Beschlussorgan im Sinne der GO NRW.“