Wittgenstein. In Wittgensteins Verwaltungen ist die Raumtemperatur auf 19 Grad gesenkt. Wir zeigen, was das für die Mitarbeiter, aber auch Besucher bedeutet.

Bibbern während der Arbeit? Das Bundeskabinett hatte am 24. August wegen der angespannten Energieversorgungslage zwei Verordnungen zur kurz- und mittelfristigen Energie-Einsparung beschlossen. Darin heißt es, dass in öffentlichen Gebäuden nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden darf. „Hier ist der Grad der körperlichen Anstrengung maßgeblich, die mit der Tätigkeit in diesen Räumen verbunden ist“, heißt es weiter. Das sorgte unter anderem dafür, dass in manchen Rathäusern Mitarbeiter unter anderem Heizkissen mit zur Arbeit brachten. Im Mendener Rathaus gibt es ein Verbot von Lüftern oder Heizkissen. Und in Wittgenstein? Wie reagiert man hier auf die Verordnungen?

Lesen Sie auch: Wittgenstein: Landwirt ist gegen Photovoltaik auf Feldern

Was Heizlüfter oder Heizdecken betrifft, so fänden sie in der Edergemeinde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Verwendung, teilt die Gemeinde auf Nachfrage der Redaktion mit. Dennoch: „Die Gemeinde Erndtebrück möchte der gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und ist deswegen bestrebt, neben der Einhaltung der von der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung vorgeschriebene Maßnahmen auch die eigenen Liegenschaften hinsichtlich ihres Ressourcen-Bedarfs fortlaufend zu optimieren.“

Umfassender Maßnahmenplan

Und auch die Stadt Bad Berleburg hat im September einen umfassenden Maßnahmenplan erstellt und politisch einstimmig beschlossen. Dieser berücksichtige einerseits Vorgaben von Bund und Land, reiche insgesamt aber noch deutlich weiter. „Beinhaltet sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, die nicht nur Energie-Einsparungen betreffen, sondern weit darüber hinausgehen“, so Manuel Spies, Abteilungsleiter Immobilienmanagement der Stadt Bad Berleburg.

Lesen Sie auch: Erndtebrücker SPD unterstützt Ausbau erneuerbarer Energien

Ziel sei eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen und die „aktive Förderung erneuerbarer Energien, um auch perspektivisch und dauerhaft die Versorgungssicherheit in der Stadt der Dörfer nachhaltig zu gewährleisten“.

Kälte- und Wärme-Empfinden sehr subjektiv

Konkret bezogen auf die kurzfristigen Maßnahmen zu Energie-Einsparungen und die Energiesparverordnung der Bundesregierung sei zu sagen, dass „im Maßnahmenplan der Stadt Bad Berleburg ursprünglich eine Raumtemperatur von maximal 20 Grad Celsius vorgesehen war“. Und: „Um den Effekt des Schonens von Ressourcen auch tatsächlich zu erzielen, geht aus dem Maßnahmenplan der Stadt wiederum ein Verbot des Einsatzes von Klimageräten und Heizlüftern hervor. Diese sind nicht nur deutlich unwirtschaftlicher als Heizungsanlagen zu betreiben, sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar.“ Nach mehreren Wochen sei inzwischen festzustellen, „dass die Maßnahmen durch die Kolleginnen und Kollegen mit Erfolg umgesetzt werden. Unabhängig, aber auch in Bezug auf diese Thematik empfiehlt sich natürlich grundsätzlich das Tragen von an die Jahreszeit angepasster Kleidung“, so Spies.

Lesen Sie auch: Berleburg: Bürger müssen von Windkraft profitieren können

Grundsätzlich sei das Kälte- respektive Wärme-Empfinden sehr subjektiv. „Daher bewegt sich die Wohlfühltemperatur auch bei jedem in einer anderen Temperaturspanne“, so die Stadt Bad Laasphe. „Da die Außentemperaturen bis dato durchaus moderat waren, liegen noch keine Meldungen aus der Belegschaft über zu niedrige Raumtemperaturen am Arbeitsplatz vor“, teilt die Verwaltung mit. Ein Handeln seitens der Verwaltungsleitung aufgrund mitgebrachter „Heizgeräte“ sei daher auch noch nicht notwendig gewesen.

Bislang keine Verbote ausgesprochen

„Deshalb sind auch bislang keine ,Verbote’ ausgesprochen worden. Sollten die Temperaturen jahreszeitlich wieder fallen und die Raumtemperaturen die 19-°C-Grenze unterschreiten, so muss dann die neue Situation betrachtet und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes zu entsprechen.“ Der Betrieb von privat angeschafften Heizlüftern könne daher nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei kurzfristigem Ausfall der Heizungsanlage, eine vorübergehende Alternative sein. „Allgemein ist zu sagen, dass in diesen Zeiten ein jeder angehalten sein muss, Energie, in welcher Art auch immer, einzusparen. Dass die öffentlichen Verwaltungen und ihre Mitarbeitenden mit gutem Vorbild voran gehen, ist das in diesen Zeiten genau richtige und wichtige Signal.“