Wittgenstein. Das Herbstlaub fällt von den Bäumen. Wer muss das von den Gehwegen entfernen und wie darf es entsorgt werden? So ist es in Wittgenstein geregelt.

Der Herbst ist da und damit das Laub auf dem Boden. Das kann zwar schön aussehen und gut riechen – macht aber auch Arbeit beim Wegräumen. Aber wer muss das Laub eigentlich wo entfernen? Und wohin mit dem ganzen Laub, sobald man es zusammen gefegt hat? In Wittgenstein ist das klar geregelt – das Verbrennen ist übrigens grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Blick auf die entsprechenden Satzungen der drei Wittgensteiner Kommunen:

Erndtebrück

„Die Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung wird den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke, soweit sie auch an den Gehweg grenzen, auferlegt“, geht es aus der Erndtebrücker Straßenreinigungssatzung hervor. Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils nur bis zur Straßenmitte.

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Soweit die Gemeinde nicht reinigungspflichtig ist, sind die Fahrbahnen und Gehwege mindestens wöchentlich am vorletzten oder letzten Werktag bis spätestens 19 Uhr zu reinigen. Die Reinigung umfasst die Säuberung von Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm, Fremdkörpern, Laub, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat. Dabei dürfen diese Stoffe weder fremden Grundstücken oder den öffentlichen Entwässerungsanlagen noch solchen Flächen zugeführt werden, deren Reinigung der Gemeinde obliegt.

Organische Abfälle wie Gemüse- und Obstreste, Kaffeesatz, Teebeutel und Gartenabfälle können laut Satzung zur Abfallbeseitigung in der Biotonne entsorgt oder selbst kompostiert werden. Sperrige Grünabfälle, die nicht in die Biotonne passen oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können, wie Ast- und Strauchschnitt, können im Frühjahr und Herbst in einem Container beim Bauhof der Gemeinde Erndtebrück, Mühlenweg 13, entsorgt werden. Laut Abfallkalender kann der Grünabfall noch bis zum 30. Oktober dort abgegeben werden. „Alternativ können Grünabfälle auch bei den örtlichen Entsorgungsunternehmen gegen Entgelt angeliefert werden“, heißt es in der Satzung.

Bad Laasphe

Die Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung wird auch in Bad Laasphe den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke, soweit sie auch an den Gehweg angrenzen, auferlegt. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

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„Fahrbahnen und Bankette sind nach Bedarf, mindestens jedoch einmal monatlich, Gehwege einmal wöchentlich zu säubern. Zur Säuberung gehört auch die Beseitigung von Gras und Unkraut. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen“, heißt es in der Satzung. Kehricht und sonstiger Unrat sind demnach nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen.

Gartenabfälle wie Laub sind über die Biotonne zu entsorgen – auch Bad Laasphe ist da keine Ausnahme. „Wer nach dem Aufräumen seines Gartens größere Mengen Abfall hat, kann diese auch bei Containerdiensten, die Grünabfälle annehmen, gegen eine entsprechende Gebühr entsorgen“, erklärt Alwin Rothenpieler vom städtischen Ordnungsamt. Auch hier ist der Abfuhrbetrieb Treude eine Anlaufstelle, in Bad Laasphe in der Lindenstraße. Verbrannt werden darf das Laub übrigens nicht: Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich geahndet werden, ist es der Bad Laaspher Homepage zu entnehmen.

Bad Berleburg

Auch in Bad Berleburg umfasst die Reinigungspflicht das Säubern der Straßen – die Reinigung aller Gehwege einschließlich deren Winterwartung wird den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Soweit die Reinigungspflicht den Anliegern obliegt, sind die Fahrbahnen und Gehwege mindestens wöchentlich am vorletzten oder letzten Werktag bis spätestens 19 Uhr zu reinigen.

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Aus besonderen Anlässen kann die Stadt eine Reinigung außerhalb dieser festgesetzten Tage und Zeiten verfügen. Die Reinigung umfasst die Säuberung der Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm, Fremdkörpern, Laub, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat sowie die unverzügliche Entfernung dieser Stoffe.

Bio- und Grünabfälle werden im Kreisgebiet flächendeckend über die Biotonne erfasst – so auch in Bad Berleburg, wo das Laub ebenfalls in die Biotonne gehört. Ansonsten gibt es nur eine Regelung für die Abfuhr von sperrigem Grünabfall, wozu Laub jedoch nicht gehört, sondern Äste und Sträucher. Gartenabfälle (Laub, Grün- und Strauchschnitt etc) nimmt in Bad Berleburg zum Beispiel der Abfuhrbetrieb Treude, Zum Heilbach 1, an. Viermal im Jahr, jeweils zwei mal im Frühjahr und Herbst, können für Grundstücke mit angemeldeten Biotonnen Strauchschnittsammlungen – gebündelt oder in Säcken – in Anspruch genommen werden. Der letzte Termin ist jedoch in der 42. Kalenderwoche – und die war am 23. Oktober vorbei.