Bad Berleburg. Bei der Müllabfuhr im Stadtgebiet soll es einige Änderungen geben – mit direkten Auswirkungen auf die Haushalte und den Fußgänger auf der Straße.

Haushalte in der Stadt Bad Berleburg müssen sich auf einige Veränderungen bei der Müllabfuhr einstellen. So plant der Kreis Siegen-Wittgenstein zum 1. Januar 2023 den Ausschluss von Kunststofftüten und kompostierbaren Kunststofftüten von den Bioabfällen, um den Fremdstoffanteil darin zu senken und die Qualität des Bioabfalls für die Kompostierung zu verbessern. Wer die Tüten weiter benutze, dem drohe künftig eine Geldbuße.

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Strengere Vorschriften zur Unfallverhütung bei der Müllabfuhr schlagen sich bei der Größe von Säcken für den Rest- und Bioabfall nieder, die von der Stadt in bestimmten Ausnahmefällen ausgegeben werden. Sie plant nun auf Empfehlung der Kommunalagentur, die Größe der Säcke von 120 Liter auf 60 Liter zu reduzieren. Außerdem sollen künftig keine Abfallmarken mehr, sondern gekennzeichnete Abfallsäcke für Bio- und Restabfall der Größe 60 Liter ausgegeben werden.

„Abfallerzeuger“ soll „Mitwirkungspflicht“ haben

Straßenverkehrs- und arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen können im Einzelfall verhindern, dass Grundstücke direkt mit dem Abfuhrfahrzeug angefahren werden – etwa, weil die Straße nicht mit dem Abfuhrfahrzeug befahrbar ist. In solchen Fällen soll künftig der „Abfallbesitzer/-erzeuger“ in eine „Mitwirkungspflicht“ genommen werden. Im Alltag könnte das bedeuten: Er platziert seinen Abfall zur Abholung an einer Stelle, wo er für den Entsorger unmittelbar mit dem Abfuhrfahrzeug erreichbar ist.

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Ferner weist die Stadtverwaltung in der geplanten neuen Satzung unter dem Punkt „Abfallentsorgungsleistungen der Stadt Bad Berleburg“ darauf hin, dass „das Einsammeln und Befördern von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen aus Glas, Kunststoffen, Verbundstoffen [...] im Rahmen der rein privatwirtschaftlichen Dualen Systeme zur Einsammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verpackungen auf der Grundlage der §§ 13 ff. des Verpackungsgesetzes (VerpackG)“ erfolge. Diese „privatwirtschaftlichen Dualen Systeme“ seien „kein Bestandteil der öffentlichen Abfallentsorgung der Stadt Bad Berleburg“.

Papierkorb nur für Straßenabfall

Ferner sollen laut geplanter neuer Abfallsatzung der Stadt das Aufstellen, Un­terhalten und Entleeren von Straßenpapierkörben nur noch für Abfälle gelten, „die anlässlich der Benutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallen“. Wer solche Abfälle erzeuge, sei „verpflichtet, diese Gefäße zu benutzen – dies gilt insbesondere für Hundekot, Pferdeäpfel, Papiertaschentücher und Zigarettenkippen“.

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