Wittgenstein. Im Herbst bekommen alle Eltern von Einschulungskindern Post. Was zu beachten ist und wie die Anmeldung für die Kleinen läuft, das lesen Sie hier.
Kaum sind die Sommerferien vorbei, beginnt für viele Schulanfänger in Wittgenstein ein neuer Lebensabschnitt. Während sich die Kinder und die Eltern erst an diese neue Situation gewöhnen müssen, wird hinter den Kulissen in den Schulleitungen und den Rathäusern bereits der nächste Schulstart in den Blick genommen. Die Städte versenden in diesen Tagen die Infoschreiben an die Eltern der Vorschulkinder. Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren sind, werden im kommenden Jahr schulpflichtig. Wir haben in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück nachgefragt, was Eltern beachten müssen, deren Kinder im kommenden Jahr eingeschult werden.
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Klassenfotos zur Einschulung- I-Dötzchen in Wittgenstein
Wann und auf welchem Weg müssen Eltern ihre Kinder anmelden?
Die Anmeldungen werden im Verlauf der beiden Wochen nach den Herbstferien in den Grundschulen entgegengenommen. Die Eltern werden in Bad Berleburg Ende September und in Bad Laasphe Mitte September schriftlich über die genauen Termine informiert.
Was muss man bei der Anmeldung alles beachten?
Anmeldungen müssen persönlich von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Die Teilnahme des einzuschulenden Kindes an dem Anmeldegespräch ist ebenfalls zwingend erforderlich. Außerdem sind die Informationsschreiben der Kommunen und gegebenenfalls Bildungsdokumentationen der Kindertageseinrichtungen mitzubringen.
Schulreife ist Voraussetzung
Für die Anmeldung ist jeweils das Info-/Aufforderungsschreiben der Kommune sowie – falls vorhanden – eine Bildungsdokumentation der Kita oder des Kindergartens erforderlich.
Sprachkenntnisse
Bei der Anmeldung zur Grundschule wird darauf geachtet, dass Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, ermittelt die Schule den Sprachstand mit einem der Testverfahren, die das Ministerium für Schule und Bildung zugelassen hat. Alle Anforderungen können im gemeinsamen Termin nach den Herbstferien besprochen werden.
Eingangsuntersuchung
Alle Kinder, die in die Schule kommen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil. In diesem Rahmen wird festgestellt, ob das Kind altersgemäß entwickelt ist und die geistigen und körperlichen Voraussetzungen ausreichen, um die Anforderungen in der Grundschule erfüllen zu können. Der Termin für die Untersuchung wird den Eltern oder Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt mitgeteilt. Die Untersuchung erfolgt durch einen Arzt oder eine Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Die Schulleitung erhält ein kurzes schriftliches Gutachten über die Untersuchungsergebnisse. Eltern oder Erziehungsberechtigte erhalten eine Kopie.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die erst nach dem 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Eltern müssen in diesem Fall einen Antrag zur Aufnahme in die Grundschule an die Schulleitung richten. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Anmeldung zur vorzeitigen Einschulung ist von einem Erziehungsberechtigten persönlich unter Vorlage des Familienstammbuchs oder der Geburtsurkunde des Kindes vorzunehmen. Das Kind muss an dem Anmeldegespräch teilnehmen.
Spätere Einschulung
Es gibt auch den umgekehrten Fall, dass Eltern die Auffassung vertreten, ihr Kind sollte lieber ein Jahr später eingeschult werden. Dies geht jedoch nur, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Die Entscheidung über eine Zurückstellung trifft ebenfalls die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Dieses wird bei der Schuleingangsuntersuchung erstellt. Eltern können weitere fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen vorlegen, um das Verfahren zu unterstützen.
Grund für eine Zurückstellung können auch gesundheitliche Probleme sein, die erst bei einer Überlastung im Schulalltag langfristig entstehen. Dies muss durch Fachleute in einer Stellungnahme prognostiziert werden.
Welche Anmeldungsfristen müssen beachtet werden? Auf welche Kosten müssen sich die Eltern einstellen?
Die einzelnen Städte und Kommunen legen individuell den Anmeldezeitraum fest. Alle Anmeldezeiträume liegen zwischen dem 26. September und dem 15. November 2022. In Erndtebrück erhalten die Eltern das Anschreiben zur Anmeldung der Lernanfänger über die Kindertagesstätten vor Ort. Zeitgleich wird ein Pressebericht veröffentlicht, in dem über den Anmeldezeitraum informiert wird. In Bad Berleburg werden Anmeldungen zwischen dem 17. und 28. Oktober 2022 angenommen. In Bad Laasphe endet diese Frist bereits am 26. Oktober. Die Anmeldezeiten in Bad Laasphe können ab Mitte September auch bei der jeweiligen Grundschule oder bei der Schulverwaltung der Stadt Bad Laasphe (02752/909-150) erfragt werden. Diese Fristen müssen eingehalten werden. Die Gespräche an der jeweiligen Grundschule bedeuten nicht, dass das Kind automatisch aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren statt. Kriterien sind hier beispielsweise, ob Geschwisterkinder die Schule besuchen oder wie weit der Schulweg ist. Kosten für die Anmeldung fallen an den Grundschulen nicht an. Aber die Gemeinde Erndtebrück weist darauf hin, dass der Elterngeldanteil für das Büchergeld zurzeit 16 Euro beträgt. Dazu kommen die Ausgaben für Schulranzen, Material und kleinere Anschaffungen, die klassenintern abgestimmt und beschlossen werden.
Wie erfährt man, welche Schule die „Anspruchsschule” des Kindes ist und was müssen oder können Eltern tun, wenn sie ihr Kind auf eine andere Schule schicken wollen?
Eltern oder Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, ihr Kind an einer örtlichen Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur an der Grundschule, die dem Wohnsitz des Kindes am nächsten gelegen ist und über hinreichende Aufnahmekapazitäten verfügt. Sollte der Wechsel an eine andere Grundschule forciert werden, ist das Gespräch mit der jeweiligen Schulleitung der richtige Weg.
Wie verhält sich die Zahl der Grundschulen und Schulplätze zur Zahl der einzuschulenden Kinder? Ist für jedes Kind in Wittgenstein ein geeigneter Grundschulplatz vorhanden?
Jedes einzuschulende Kind hat einen Platz an der nächstgelegenen Grundschule sicher. Besteht der Wunsch zum Besuch einer anderen Grundschule, so wird die Aufnahme ermöglicht, sofern die dortigen Kapazitäten dies zulassen und keine zusätzlichen Eingangsklassen gebildet werden müssen. Die Grundschule Erndtebrück hat zurzeit in allen Jahrgängen Kapazitäten, um Schüler aufzunehmen. Auch für den neuen Jahrgang 1 besteht kein Grund zur Sorge, dass ein Kind abgelehnt wird. Die offene Ganztagsbetreuung der Grundschule Erndtebrück bietet eine Betreuung von 7.15 bis 16 Uhr an. Eine Halbtagsbetreuung von 7.15 bis 13 Uhr ist ebenfalls möglich.
Welche Schulen sind besonders beliebt und müssen Kinder abweisen?
Dazu gibt es nur aus Bad Berleburg eine Antwort: Im Durchschnitt werden etwa acht Prozent der Kinder eines Einschulungsjahrgangs an einer anderen als der örtlichen Grundschule eingeschult. Da die Gründe vielfältig sind, verlaufen die Wanderungsbewegungen nicht einheitlich. Die Frage, ob die Aufnahme im Einzelfall ermöglicht werden kann, muss jährlich neu beurteilt werden, da die Schulanfängerzahlen in den Einzugsbereichen von Jahr zu Jahr stark schwanken.
Gibt es Schulen mit besonderen Schwerpunkten oder Betreuungskonzepten in Wittgenstein?
In Bad Berleburg werden die Grundschulen „Am Burgfeld“, Aue-Wingeshausen und die Edertalschule als Offene Ganztagsschulen geführt, an den Grundschulen „Unterm Heiligenberg“ und „Im Odeborntal“ bestehen Halbtagsangebote („Schule von acht bis eins“). Weitere Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit werden in den Schulprogrammen festgelegt. Die offene Ganztagsbetreuung der Grundschule Erndtebrück bietet eine Betreuung von 7.15 bis 16 Uhr an. Eine Halbtagsbetreuung von 7.15 bis 13 Uhr ist ebenfalls möglich.
Und wie ist das mit der Umsetzung des neuen Betreuungsgesetzes? Was müssen Eltern zur OGS-Betreuung in Wittgenstein wissen?
Bisher ist das neue Betreuungsgesetz nicht relevant. Erst die Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, haben einen Anspruch auf Betreuung. In Bad Berleburg erhalten die Eltern von den Grundschulen alle nötigen Informationen zur OGS-Betreuung, unter anderem im Rahmen von Informationsabenden.