Erndtebrück. Das neue Recht auf eine Betreuung in der Grundschule bringt die Gemeinde Erndtebrück als Schulträger in Zugzwang. Das ist der Stand der Planung.
Die Gemeinde Erndtebrück als Schulträger plant derzeit, zusätzliche Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Erndtebrücker Grundschule einzurichten. Anlass ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27, den kürzlich die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.
Lesen Sie auch: Wittgenstein: Mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung wird’s eng
Mit den neuen Plätzen müssten natürlich „auch weitere Überlegungen bezüglich der Räumlichkeiten erfolgen“, teilt die Gemeindeverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit, ohne dabei allerdings ins Detail zu gehen. Derzeit diskutiert die Erndtebrücker Politik, ob die Grundschule an der Schulstraße demnächst in die zuvor sanierte ehemalige Rothaarsteig-Hauptschule an der Hachenbergstraße umziehen soll – oder in einen Neubau, der auf die Bedürfnisse der Schule samt der OGS-Anforderungen ausgerichtet werden könnte. Aktuell seien insgesamt 50 Schülerinnen und Schüler zur Ganztagsbetreuung angemeldet, berichtet die Gemeinde. Die personellen Anforderungen durch das neue Recht würden „auf den zukünftig zu deckenden Bedarf ausgerichtet“.
Lesen Sie auch: Bad Laasphe: So werden Schulen für neues Gesetz fit gemacht
Gemeinde: Erst Planung, dann Anträge auf Fördergeld
Bund und Länder hatten bereits Ende 2020 „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereitgestellt. Inwieweit konnte die Gemeinde, konnte die Grundschule bislang von diesen Fördergeldern profitieren? Sind Investitionen mit Hilfe dieser Gelder auch als Vorbereitung auf die künftigen Anforderungen in der OGS zu sehen? Dazu die knappe Antwort der Gemeinde: „Die Mittel werden beantragt, sobald die Planungen abgeschlossen sind.“