Bad Berleburg/Berghausen. In Bad Berleburg gibt rund 200 Haushalte mit eigener Wasserversorgung. mehrere in Berghausen wollen jetzt aber ans Netz. Das sind die Gründe.
Was tun, wenn kein Trinkwasser mehr aus der Leitung kommt? Diese Frage stellen sich in Zeiten von Dürre und Klimaerwärmung auch Haushalte in Bad Berleburg, die ihre Versorgung aus eigenen Brunnen beziehen. Mehrere Haushalte im Altmühlbachtal und Unterm Kilbe wollen jetzt an das kommunale Netz angeschlossen werden. Wir haben beim Leiter der Stadtwerke, Achim Vorbau, nachgefragt.
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Ist das möglich und wer trüge die Kosten für den Anschluss?
Achim Vorbau: Jedes Grundstück im Stadtgebiet von Bad Berleburg kann auf Verlangen der Eigentümer angeschlossen werden, sofern dies technisch realisierbar ist. Die Eigentümer tragen die Kosten des Anschlusses in tatsächlicher Höhe. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke, das kleiner als die Stadt in ihrer Geografie ist, entrichtet der Anschlussnehmende einen Anschlussbeitrag und zahlt die Kosten des Hausanschlusses.
Wie viele Haushalte in Bad Berleburg verfügen noch über eine eigene Wasserversorgung über Brunnen?
Bei uns sind 204 Haushalte mit eigenem Brunnen angemeldet (Anmerkung: Stand 2018, aktuelle Zahlen liegen dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein vor). Des Weiteren gibt es noch sieben Wasserbeschaffungsverbände und Interessengemeinschaften, die ihre Mitglieder mit Wasser versorgen.
Müssen sich Haushalte, die an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen sind, auch an das kommunale Kanalnetz anschließen?
Es gibt Anwesen, die an die Wasserversorgung der Stadtwerke angeschlossen sind und keinen Kanalanschluss haben. Überdies gibt es auch Eigenversorgerinnen und -versorger mit Kanalanschluss – dies ist etwa im thematisierten Altmühlbachtal der Fall. Dort sind alle Häuser am Abwasserkanal angeschlossen. Ob eine Verpflichtung für die Haushalte, die an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen sind, besteht, sich an das kommunale Kanalnetz anzuschließen, liegt letztlich an den technischen Möglichkeiten und den im Einzelfall zu erbringenden Anschlusskosten.
Welche Voraussetzung müssen gegeben sein, damit ich eine eigene Wasserver- und -entsorgung einrichten darf?
Ein solcher Haushalt müsste sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien lassen. Genehmigungsbehörde für diesen Vorgang ist der Kreis Siegen-Wittgenstein. Überall dort, wo Leitungen vorhanden sind, würden die Stadtwerke diesem Vorhaben – auch aus wirtschaftlichen Gründen – jedoch widersprechen. Es geht dabei um die Einhaltung des Solidarprinzips. Hinzu kommt, dass mit Blick auf die Abwasserbehandlung sehr hohe Anforderungen durch den Kreis Siegen-Wittgenstein an die Behandlungsanlage und den Betreibenden gestellt werden. Eine Entpflichtung kommt nur für Bauten infrage, die sehr schwierig an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden können.