Bad Berleburg. „Äußerst ekelerregend“: Hunderte kinderpornografische Dateien – auch Bilder des eigenen Kindes – wurden bei dem vorbestraften Mann gefunden.
„Hinter jedem Bild steht eine reale Missbrauchsgeschichte“ — es sind bewegende Worte, die Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge am Dienstagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg fallen lässt. Ihr Klient — ein 41-jähriger Wittgensteiner — sitzt wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften auf der Anklagebank.
Richter Torsten Hoffmann setzte ein klares Zeichen und verurteilte den einschlägig Vorbestraften zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zehn Monaten. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung hatten die zuständigen Ermittler im Juni 2020 diverse elektronische Geräte des Angeklagten sichergestellt. Insgesamt wurden auf Smartphones und einem Laptop 82 kinderpornografische und 107 jugendpornografische Dateien gefunden, darunter einige explizite Fotos seines eigenen Kindes.
Angeklagter zeigt sich geständig
Das Kind befindet sich seit seither in Obhut des Jugendamtes. „Gott sei Dank“, sagt Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Zu den massiven Vorwürfen seitens der Staatsanwaltschaft Siegen zeigte sich der 41-Jährige, damals alleinerziehend, geständig. Dass auch diverse Aufnahmen seines Kindes gesichert werden konnten, erklärt der Angeklagte folgendermaßen: Er habe die besagten Fotos auf dem Laptop seines Kindes gefunden.
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Daraufhin habe er seinem Kind gesagt „dass man solche Bilder nicht macht“. Doch anstatt die Fotos zu löschen, hatte er sich diese über Bluetooth auf sein eigenes Smartphone übertragen. Der Ermittlungsakte geht hervor, dass das Kind die Fotos tatsächlich eigenständig angefertigt hat — jedoch ohne dabei die Bedeutung, Tragweite und das Ausmaß erkennen zu können. Im Hauptverhandlungstermin mussten die Fotos zum Teil gesichtet werden.
Angeklagter ist kein unbeschriebenes Blatt
„Äußerst ekelerregend“, hält Anklägerin Hippenstiel in ihrem Plädoyer fest. Auch Richter Hoffmann zeigt sich entsetzt: „Das ist äußerst beängstigend und bedenklich.“ Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Februar 2020 — nur vier Monate vor der aktuell angeklagten Tat — hatte man ihn im Amtsgericht Potsdam wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und einem Monat verurteilt.
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„Offensichtlich hat er das Urteil gänzlich als Freispruch angesehen“, stellt Hippenstiel fest, die von einer „wahnsinnigen Rückfallgeschwindigkeit“ des Beschuldigten spricht. Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge beschreibt ihren Klienten als „höflich und oberflächlich kooperativ“. Doch seine Straftaten leugne der 41-Jährige ihr gegenüber, bezeichne den Besitz der Vielzahl an kinder- und jugendpornografischen Dateien als Zufall.
Negative Sozialprognose
Der Angeklagte beteuere außerdem, keine pädophile Neigung zu haben. Zwischenzeitlich habe der Angeklagte den Kontakt mit Kleinsorge für mehrere Monate abgebrochen. Zusätzlich habe er bis heute keine zielführende Sexualtherapie in Angriff genommen. Weil der Angeklagte sich keiner Hilfe annimmt, stellte die Bewährungshelferin ihm eine negative Sozialprognose aus.
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Diese Angaben sind es, die Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sicher werden lassen: „Ich habe nicht einen Funken Hoffnung, dass sich etwas ändern wird.“ Deswegen komme eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten nicht mehr in Frage. Laut der Anklägerin besitze der 41-Jährige darüber hinaus „keine Empathie-Fähigkeit mit den Opfern“.