Bad Berleburg/Bad Laasphe. 27-jähriger Mann aus Dautphetal soll Getränkehändler in Bad Laasphe betrogen haben, ist aber mit dem Strafbefehl nicht einverstanden gewesen.
Getränke im Wert von 309 Euro auf Kommission erhalten und anschließend nicht bezahlt zu haben: Dies wird einem 27-jährigen Dautphetaler vorgehalten. Das Amtsgericht Bad Berleburg hatte den Arbeitslosen deswegen wegen Betruges im Dezember 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro mittels Strafbefehl verurteilt. Zusätzlich wurde eine Wertersatzeinziehung der 309 Euro angeordnet. Gegen dieses Urteil legte der 27-Jährige Einspruch ein. Deswegen musste er sich nun vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten.
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Für Geburtstagsfeier eingekauft
Der mutmaßliche Geschädigte ist der 45-jährige Inhaber eines Bad Laaspher Getränkemarktes. Hier soll der Angeklagte laut der Staatsanwaltschaft Siegen die Getränke im Mai 2020 auf Kommission abgeholt haben, sie anschließend jedoch weder zurückgebracht noch bezahlt haben. Der Angeklagte hüllt sich zu den Vorwürfen in Schweigen. Sein Verteidiger Carsten Dalkowski gibt eine Erklärung für seinen Mandanten ab: „Nach seiner Erinnerung ist direkt vor Ort bezahlt worden.“ Laut Dalkowski habe der 27-Jährige in dem Getränkemarkt für eine Geburtstagsfeier eines Freundes eingekauft. Dafür sei von den Gästen auf der Party Geld gesammelt worden. Der Betrag sei direkt bezahlt worden, als der Angeklagte die Kommissionsware zurückgegeben habe.
Getränkehändler ist fassungslos
Der Inhaber des Getränkemarktes zeigt sich fassungslos von der Einlassung des Angeklagten: „Das ist ja wohl ein Scherz. Das ist definitiv gelogen. Bei uns wird alles sehr gut dokumentiert. Ich kann ausschließen, dass bezahlt wurde.“ Laut dem Zeugen habe sich der 27-Jährige kein einziges Mal bei ihm gemeldet, um die Sache zu klären. „Wir bieten sogar Ratenzahlung an. Jeder kann mal Probleme bekommen und es lässt sich über alles reden“, so der Inhaber des Getränkemarktes. Nach dieser ausführlichen Zeugenaussage machte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel deutlich: „Ich biete der Verteidigung an, den Einspruch zurückzunehmen. Dieses Angebot mache ich nur einmal. Ansonsten gibt es ein Urteil.“
Vier-Augen-Gespräch bringt die Wende
Im Falle eines Urteils würde die Strafe deutlich höher ausfallen, als die damals festgesetzte im Strafbefehl. Nach kurzer Unterbrechung und einem Vier-Augen-Gespräch mit seinem Mandanten erklärte Verteidiger Dalkowski: „Wir nehmen den Einspruch zurück.“ Es bleibt nun also bei der Einziehung des Wertersatzes zugunsten des Getränkemarkt-Inhabers und bei der Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Offensichtlich hat der Angeklagte finanzielle Probleme: Er ist krankheitsbedingt arbeitslos und wird durch seine Eltern finanziert. Gleichzeitig schulde er mehreren Gläubigern insgesamt etwa 2500 Euro. Zudem machte sich der 27-Jährige im Jahr 2019 des Computerbetruges in zwei Fällen strafbar.