Leimstruth/Bad Berleburg. Ein 41-jähriger Angeklagter spricht von Filmriss. Dafür können sich die Polizisten noch genau erinnern. Am Ende steht eine Bewährungsstrafe.
„Es hat einen rabenschwarzen Tag im Leben meines Mandanten gegeben“, sagt Verteidiger Thomas Biek am Dienstagmittag im Amtsgericht Bad Berleburg. Gemeint ist damit jener Tag im Oktober vergangenen Jahres, an dem der 41-jährige Angeklagte aus Bad Laasphe gegen gleich mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuches verstoßen haben soll.
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Nun musste sich der 41-Jährige wegen tätlichem Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchter Körperverletzung und einigen Beleidigungen verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Bad Laaspher unter Berücksichtigung verminderter Schuldfähigkeit zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro an die Diakonie zahlen und in Zukunft mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten.
Schwere Vortwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Siegen erhebt schwere Vorwürfe gegen den Beschuldigten: Demnach soll er sich vor einer Leimstruther Kneipe aggressiv verhalten haben, nachdem Polizeibeamte ihm einen Platzverweis erteilt hatten. Der Aufforderung, die Lokalität zu verlassen, sei er nicht nachgekommen. Ein Polizist habe ihn mehrmals auf die andere Straßenseite „geschoben“, doch gegen die Maßnahmen habe er sich wiederholt gewehrt. Schließlich soll der Angeklagte gesagt haben: „Fass mich nochmal an, dann wirst du es bereuen, Scheißbulle“. Seinen Worten wollte er dann mit einem Faustschlag in die Tat umgesetzten. Allerdings konnte dieser durch den Einsatz von Pfefferspray abgewehrt werden . Danach habe sich der 41-jährige vorübergehend beruhigt, sich sogar mehrfach entschuldigt — bis er letztlich erneut Beleidigungen wie „Bullenschweine, verreckt doch“ und „Wichser“ herumschrie. Der Polzist, dem der Faustschlag galt berichtete im Gericht: „Das habe ich so noch nicht erlebt, außer bei Drogenabhängigen.“
Angeklagter spricht von Filmriss
„Ich kann da eigentlich nichts zu sagen, ich kann mich null erinnern“, äußert sich der Angeklagte zu den Beschuldigungen. Die Scham steht ihm sichtlich ins Gesicht geschrieben. Er könne sich sein Verhalten am Tattag nicht erklären. Er gab an, dass er am besagten Tag nur wenige Biere getrunken habe— und sein derart aggressives Verhalten scheint ihm völlig fremd. Der Beschuldigte und sein Verteidiger hegen die Vermutung, jemand könnte ihm in der Kneipe ein Betäubungsmittel ins Glas gemischt haben. Noch einige Tage nach der Nacht habe der Angeklagte katerähnliche Erscheinungen gehabt. „Das ist schon alles sehr, sehr komisch“, so Verteidiger Biek. Unklar sei, wie hoch die Alkoholisierung des Beschuldigten in der Tatnacht gewesen war. Denn wegen seines aggressiven Verhaltens konnte kein Alkoholtest durchgeführt werden.