Bad Berleburg. Als „Hure“ und „Schlampe“ hat der Berleburger mit dickem Vorstrafenkonto seine Verflossene bezeichnet.

Weil ein 31-jähriger Bad Berleburger auch unter drei laufenden Bewährungen nicht davor zurückschreckt, Straftaten zu begehen, muss dieser nun hinter Gitter. Das entschied das Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagmittag. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Vater zweier Kinder wegen Nötigung und Beleidigung zu einer viermonatigen Gesamtfreiheitsstrafe.

Auch seine positive Entwicklung — zwei Arbeitsverhältnisse, der enge Kontakt zu seiner Bewährungshelferin und das Zahlen von Unterhalt an seine Kinder — können den Angeklagten nicht mehr vor dem Gefängnis retten. „Irgendwann ist das Fass voll“, weiß Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem Beschuldigten zur Last, seine im Auto sitzende damalige 24-jährige Liebhaberin in einer Oktobernacht 2021 beim Wegfahren gehindert zu haben, in dem er sich in die Fahrertür des Fahrzeugs gestellt haben soll.

Freundin als „Hure“ und „Schlampe“ bezeichnet

Über 20 Minuten habe er das Auto blockiert, bis die ehemalige Freundin schließlich die Polizei gerufen haben soll. Rund zweieinhalb Wochen später soll er dieselbe Frau angerufen und diese unter anderem als „Hure“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Der Angeklagte zeigt sich geständig. Laut ihm habe die besagte Liebhaberin ihr Verhältnis zu ihm an jenem Oktobertag 2021 per WhatsApp beendet. In der darauffolgenden Nacht habe die 24-Jährige dem 31-Jährigen Schlüssel an seiner Wohnanschrift vorbeibringen wollen, woraufhin er das Gespräch mit ihr gesucht und sich deswegen in die Fahrertür gestellt habe.

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Er sei aufgebracht gewesen, weil die 24-Jährige ihm keine Gründe für die Beendigung des Verhältnisses genannt habe. Auch, dass er sie zweieinhalb Wochen später per Anruf beleidigt haben soll, räumt der Beschuldigte ein. Anklägerin Hippenstiel steht ihre Fassungslosigkeit ins Gesicht geschrieben: „Warum muss das denn sein? Wir wollten uns hier doch nicht wiedersehen.“ „Ich bin sprachlos. Sie stehen unter drei laufenden Bewährungen. Was setzt bei Ihnen aus, dass sie das aufs Spiel setzen?“, führt die Oberamtsanwältin fort.

„Irgendwann hilft nur noch der Hafteindruck“

Auch Richter Hoffmann ist ratlos — all die Ansprachen und Bemühungen in der Vergangenheit scheinen nichts genützt zu haben: „Irgendwann hilft nur noch der Hafteindruck. Die Rechtsprechung kann nicht dulden, dass bei drei laufenden Bewährungen noch weitere Straftaten begangen werden.“Verteidiger Frank Henk sieht das anders: „Das falscheste, was man machen könnte, ist ihn jetzt einzusperren. Dann würde er zurückfallen.“ Sein Mandant habe in diesen Fällen nicht aus einer Stärke heraus gehandelt, sondern weil er enorm unter der Trennung von seiner Liebhaberin gelitten habe.

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Henk positioniert sich klar und deutlich gegen freiheitsentziehende Maßnahmen: „Er ist auf einem sehr guten Weg. Er hat das nicht verdient.“ Der Verteidiger vermutet außerdem, dass es der Ex-Liebhaberin seines Mandanten nur darum gegangen sei, dem Angeklagten mittels eines Polizeieinsatzes zu schaden. Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge kennt ihren Klienten gut: „In Stresssituationen neigt er zu Kurzschlussreaktionen.“

Der Angeklagte reagiere häufig impulsiv. Kleinsorge weiß, dass es sich schwierig gestalten wird, ein passendes Urteil für den 31-Jährigen zu finden, denn: Es gebe viele Punkte, die für den Angeklagten spreche. Er integriere sich in das Arbeitsleben, sei hinsichtlich der Termine mit ihr zuverlässig und auch der Umgang mit seinem jüngsten Kind sei ihm wichtig. Doch die Bewährungshelferin vermutet, dass der Angeklagte aufgrund seiner Kurzschlussreaktionen immer wieder rückfällig in seinem Verhalten sein wird. Sie empfiehlt dem 31-Jährigen eine Therapie, um sein Aggressionspotenzial zu minimieren.

Vorstrafenregister

Im Jahre 2017 verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg den Angeklagten erstmalig zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von fünf Monaten. Hintergrund dieser Strafe sind mehrere Delikte: versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung.

2018 folgt die zweite Freiheitsstrafe auf Bewährung (6 Monate) wegen Betruges und Hausfriedensbruchs. Eine weitere Bewährungsstrafe in Höhe von sieben Monaten und zwei Wochen sind das Ergebnis von Betrug und Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jahr 2019.