Bad Laasphe/Erndtebrück. Vor Gericht muss sich der Mann wegen Diebstahls und Schwarzfahren verantworten. Das empfindet er als ungerecht.

Die Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen und Diebstahls gegen einen 73-jährigen Bad Laaspher stellte das Amtsgericht Bad Berleburg am Freitagvormittag ein. Der Grund: Es sei nicht zielfördernd, die Probleme des Angeklagten auf strafrechtlicher Ebene anzugehen, so Richter Torsten Hoffmann.

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Ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass der 73-Jährige unteranderem unter einer Gedächtnisstörung leidet. Weiterhin wird eine „erheblich beeinträchtige Kritikfähigkeit“ festgestellt. Deswegen setzt das Gericht nun auf einen gesetzlichen Betreuer für den Bad Laaspher. Mit diesem soll der 73-Jährige engmaschig zusammenarbeiten, damit Probleme gelöst werden können und insbesondere: Damit der Rentner nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Denn er steht bereits unter einer laufenden Bewährung. Bis ins Jahr 2018 führte der Angeklagte ein straffreies Leben. Doch seitdem wird der Bad Laaspher immer wieder straffällig — unter anderem wegen Diebstahls, Schwarzfahrens und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Einschlägig vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft Siegen legt dem einschlägig Vorbestraften zur Last, im August vergangenen Jahres mit dem Zug von Erndtebrück bis nach Feudingen gefahren zu sein, ohne dabei ein entsprechendes Zugticket in Höhe von 1,80 Euro gekauft zu haben. Weiterhin wird der 73-Jährige beschuldigt, in einem Erndtebrücker Supermarkt Wurstwaren, Zigarillos, Butter und Vitaminprodukte im Wert von rund 51 Euro gestohlen zu haben. Der Angeklagte zeigt sich zu den Anschuldigungen geständig: „Das ist korrekt“.

Trotzdem scheint es, als würde er nicht ganz begreifen wollen, dass er mit seinem Handeln gegen das Gesetz verstößt. „Ich finde das ungerecht“, sagt der 73-Jährige. In seinen Aussagen schweift er stetig ab.

Rente reicht

Laut den eigenen Angaben des Beschuldigten bekomme er „genug Rente“ um sich ein Zugticket zu kaufen. Dieser Punkt ist es auch, der Richter Hoffmann stutzig werden lässt: Der 73-Jährige erhält monatlich circa 2160 Euro Rente. „Eigentlich müssten sie ja über die Runden kommen“, so der Richter, der sich nun eine Besserung durch den gesetzlichen Betreuer erhofft.