Bad Laasphe/Erndtebrück. Der geständige 28-jährige Mann aus Bad Laasphe ist kein Unbekannter für das Amtsgericht Bad Berleburg und deshalb fiel auch schnell ein Urteil.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der 28-jährige Bad Laaspher vor Gericht wegen Straßenverkehrsdelikten verantworten muss. So musste der Bad Laaspher am Freitagmorgen erneut auf der Anklagebank in Bad Berleburg Platz nehmen — wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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Richter Torsten Hoffmann verurteilte den jungen Mann nach einer nur rund 15-minütigen Verhandlung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Außerdem dürfen die Behörden dem Beschuldigten in den nächsten acht Monaten keine Fahrerlaubnis ausstellen. Die illegale Auto-Rundreise des Angeklagten soll im Oktober vergangenen Jahres stattgefunden haben. Hinters Steuer darf der Bad Laaspher sich aber schon seit 2014 nicht mehr setzen: Hier musste er seinen Führerschein abgeben, weil er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren war.

Das Geständnis

„Ich weiß, dass ich das Kraftfahrzeug nicht hätte fahren dürfen“, bekennt der 28-Jährige sich schuldig. Laut seiner eigenen Aussage sei er mit dem Fahrzeug aus dem Raum Bad Laasphe nach Erndtebrück und anschließend wieder zurück gefahren. Die Motivation für seine Tat sei ein „heftiger Streit“ und mit seiner Freundin und anschließender Frust gewesen.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft: Er machte sich bereits in den Jahren 2016 und 2021 des Fahrens ohne Führerschein schuldig.