Bad Berleburg. Der 34-jährige Bad Berleburger muss sich wegen Betruges in mehreren Fällen vor dem Gericht verantworten. Aber handelte er wirklich in Absicht?

Wegen Betruges in mehreren Fällen musste sich am Dienstagmittag ein 34-jähriger Bad Berleburger vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte die Verfahren letztlich unter Auflagen ein: So muss der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro zahlen. Außerdem wurde eine Schadenswiedergutmachung, die bei 2385 Euro liegt, angeordnet.

Der angeklagte Geschäftsführer eines Wittgensteiner Unternehmens soll im Zeitraum Juni bis Oktober 2020 mehrere iPhones im Internet als original verkauft haben, obwohl die Gehäuse mit minderwertiger Technik ausgebaut gewesen sein sollen. Dies habe sich in Fehlfunktionen der Smartphones niedergeschlagen, woraufhin die Käufer die mangelhafte Ware an den Beschuldigten zurückgesendet hatten. Dem 34-Jährigen wird zur Last gelegt, den Käufern das Geld für die beschädigten iPhones erst Monate später oder gar nicht zurückgezahlt zu haben.

Verteidiger gibt Erklärung des Mandanten ab

Carsten Marx, Verteidiger des Angeklagten, gibt eingangs eine Erklärung für seinen Mandanten ab: „Es gab defekte Teile und verspätete Rückzahlungen.“ Doch sein Mandant weise absichtliche Handlungen „aufs Schärfste“ zurück. Der angeklagte iPhone-Händler kaufe seine Ware selbst auf dem Gebrauchtmarkt im Internet, teilweise bis zu 10.000 iPhones im Monat.

„Er hat es nicht nötig, irgendeinen Schrott zu verkaufen, weil sein Geschäft floriert“, so Verteidiger Marx. Das Geschäft seines Mandanten lebe außerdem von guten Bewertungen im Internet — ein absichtliches Handeln sei gänzlich auszuschließen. Möglicherweise sei das Geschäft des 34-Jährigen zu schnell gewachsen und der Angeklagte nicht mehr hinterhergekommen, heißt es weiter von Marx.

Sorgfältigere Prüfung gefordert

Laut den eigenen Angaben des iPhone-Händlers prüfe er nun vermehrt die Geräte vor dem Verkauf. Und auch die Organisation in seinem Geschäft habe sich verbessert. Dass die nicht immer gut war, weiß auch das Gericht: Bereits im April 2021 hatte sich der Beschuldigte wegen ähnlicher Vorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen. Richter Hoffmann hatte ihn schon damals ausdrücklich gewarnt und eine bessere Organisation des Geschäftsbetriebs gefordert.

Doch weil alle angeklagten Taten vor dem letzten Hauptverhandlungstermin im April 2021 liegen, hatte das Gericht Nachsicht mit dem 34-Jährigen. Noch einmal dürfen dem Angeklagten diese Fehler aber nicht passieren: „Das wird die Staatsanwaltschaft nicht mehr mitmachen“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.