Bad Berleburg. Die Ohrfeige kommt, als die Frau den dreijährigen Sohn auf dem Arm hat und sich nicht wehren kann. Aber sie ruft die Polizei.

Weil er seine Lebenspartnerin geschlagen haben soll, musste sich nun ein 28-jähriger Bad Berleburger vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren gegen den jungen Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung letztlich vorläufig ein. Im Gegenzug muss der 28-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro an das Abenteuerdorf Wittgenstein zahlen.

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Verbaler Streit wird zu körperlicher Auseinandersetzung

Der Vorfall soll sich in einer Nacht im März dieses Jahres zugetragen haben. Eine zunächst verbale Auseinandersetzung zwischen dem 28-Jährigen und seiner Lebensgefährtin habe später zu Handgreiflichkeiten geführt. Der Angeklagte wird beschuldigt, seiner Freundin mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben, während diese ihren dreijährigen Sohn auf dem Arm getragen hat. Die Geschädigte hatte daraufhin die Polizei alarmiert.

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Zur späten Stunde eskaliert der Streit

„Wir haben uns lautstark gestritten. Zur späteren Stunde habe ich meiner Freundin eine Ohrfeige gegeben“, zeigte sich der 28-jährige Angeklagte geständig. Als Grund für den Streit nannte er enormen Druck und Stress, der zu dieser Zeit auf der Familie gelegen habe. Außerdem sei Alkohol im Spiel gewesen. Ein Atem-Alkoholtest hatte rund ein Promille bei dem Angeklagten ergeben.

Laut eigener Aussage des Beschuldigten hat sich die Situation in der Familie verbessert und auch das Jugendamt komme regelmäßig zur Unterstützung vorbei. „Ich habe den Eindruck, dass das tatsächlich ein einmaliger Vorfall war“, so Staatsanwalt Markus Urner.