Bad Berleburg. Exfreundin vom Angeklagten bespuckt, geschlagen und bedroht: Das Amtsgericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Tätliche Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung sowie falsche Verdächtigung: Die Staatsanwaltschaft Siegen erhebt schwere Vorwürfe gegen einen 24-jährigen Bad Berleburger. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte ihn am Dienstagvormittag zu einer neunmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung. Richter Torsten Hoffmann entschied sich außerdem für diverse Bewährungsauflagen, die der Beschuldigte erfüllen muss: So ist der 24-Jährige dazu verpflichtet, mit einem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, zehn Termine bei der Suchtberatung wahrzunehmen und 100 Sozialstunden abzuleisten.

Die erste vorgeworfene Tat soll sich im Februar dieses Jahres zugetragen haben. Der junge Mann auf der Anklagebank soll seine Ex-Freundin angespuckt, ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und sie als „Miststück“ und „Hure“ beleidigt zu haben. Außerdem soll er ihr mit den Worten „Ich sorge dafür, dass du keine 16 Jahre alt wirst“ gedroht haben. „Eine unglaubliche Widerwärtigkeit“, findet Amtsanwalt Stefan Buhl.

Angeklagter räumt Tat ein

Rund zwei Wochen nach diesem Vorfall habe der 24-Jährige seine Ex-Freundin an ihrer Wohnanschrift aufgesucht. Weil diese nicht die Tür geöffnet habe, soll er Polizei und Rettungskräfte alarmiert und diesen berichtet haben, seine Ex-Freundin habe ihn vom Balkon aus dem dritten Stock gestoßen. „Das war alles so. Das stimmt“, zeigt sich der 24-Jährige geständig. Während der Taten sei er betrunken gewesen. Laut eigener Aussage des Angeklagten sei es der Alkohol, der ihn zu Fehlverhalten — und zu solch schwerwiegenden Straftaten — verleite.

„Das ist äußerst bedenklich. Das sind Straftaten quer durchs Gesetzbuch. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder, den Alkohol wegzulassen oder sich irgendwo einzuschließen und alleine zu trinken“, macht Richter Torsten Hoffmann deutlich. Er mahnt: „So wird Sie das früher oder später in Richtung Gefängnis bringen.“

Richter empfiehlt ein Annäherungsverbot zu beantragen

Der Angeklagte, der weder einen Schulabschluss besitzt noch in einem Arbeitsverhältnis steht, beteuert, er würde versuchen, seiner Ex-Freundin seit den Vorfällen aus dem Weg zu gehen. Der Zeugenaussage der 16-Jährigen zufolge sieht das in der Realität aber ganz anders aus: „Ich kann nicht mehr rausgehen, ohne, dass er auftaucht.“ Der Angeklagte rufe sie nachts an, kontaktiere sie über Fake-Accounts, lauere ihr auf — und es sei sogar schon zu Morddrohungen gekommen.

Bereits im August 2020 habe sich der Angeklagte der sexuellen Belästigung strafbar gemacht — ebenfalls zum Nachteil seiner Ex-Freundin. Richter Hoffmann empfahl dem Mädchen, ein Annäherungsverbot für den 24-Jährigen zu beantragen — und auch weitere Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Bis heute spüre die 16-Jährige Nachwirkungen des massiven Schlags des Angeklagten, der sie im Gesicht traf. Sie müsse regelmäßig Termine in einer Klinik wahrnehmen, weil ihr Auge unter der Gewalteinwirkung verletzt worden sei.

Amtsanwalt Stefan Buhl gibt in seinem Antrag zu verstehen, dass einige Aspekte vorliegen, die strafschärfend gewertet werden müssen. So zum einen die „extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit“ und zum anderen der Fakt, dass es sich immer um die gleiche Geschädigte handelt, die noch dazu unter körperlichen und psychischen Folgen leidet. „Der Angeklagte stalkt die Geschädigte offensichtlich. Lassen Sie das sein. Sofort!“, zeigt sich Buhl bestimmt. Anderenfalls drohe dem 24-Jährigen ein Strafverfahren wegen Nachstellung.