Bad Laasphe. Experten stellten harte und weiche Kriterien zur Auswahl der Vorrangzonen vor. Am Ende aber wird über einen Unterschied von 80 Metern diskutiert.
Acht Jahre sind seit dem ersten Anlauf in Bad Laasphe vergangen. Jetzt ist ein Flächennutzungsplan mit Vorrangzonen für Windenergie in greifbare Nähe gerückt. Trotzdem bat sie die Politik noch einmal Bedenkzeit aus, um einige Fragen innerhalb der Fraktionen eingehend zu diskutieren. Deshalb folgte der Bauausschuss am Mittwochabend einstimmig dem Vorschlag von Klaus Preis (FDP), die Beschlussfassung in die Ratssitzung zu verschieben. Im Wesentliche geht es dabei um 80 Meter.
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Mit Unterstützung durch die Rechtsanwälte Dr. Cornelia Wellens (Baurecht) und Dr. Tassilo Schiffer (Verwaltungsrecht) von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte und Städteplanerin Beate Connert (Zimmermann Stadtplanung) hat die Stadtverwaltung der Politik eine Grundlage für einen späteren Flächennutzungsplan vorgelegt.
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Harte und weiche Kriterien
Im Foyer der Feudinger Grundschule stellten die Experten dem Bauausschuss ihre Entwurfsplanung vor. Die fußt zunächst einmal auf den harten Kriterien, so Dr. Schiffer. Das sind die Bestimmungen, die den Bau von Windkraftanlagen grundsätzlich ausschließen. So sind Anlagen in Wohngebieten beispielsweise nicht genehmigungsfähig – auch müssen grundsätzliche Abstände zu Infrastruktur eingehalten werden. Selbstverständlich können sie nicht auf Straßen, im Bereich von Richtfunkstrecken oder in Gewässern stehen. Zieht man die harten Kriterien ab, bleiben alle jene Flächen übrig, die für die vom Gesetzgeber privilegierte, also besonders geförderte Windkraft weiterhin zu Verfügung stehen. Diese könnten aber laut dem Verwaltungsrechtsexperten Schiffer durch die von der Kommune gewählten „weichen Kriterien“ verkleinert werden. Allerdings nur soweit, dass man nicht Gefahr laufe, der Windkraft keinen „substanziellen Raum“ einzuräumen. Nach dem Entwurf der Experten blieben vom Laaspher Stadtgebiet etwa vier Prozent für Windkraftnutzung übrig. Das Land verlangt für eine substanzielle Raumgebung etwa zwei Prozent.
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920 Meter zur Wohnbebauung
Dr. Cornelia Wellens stellte dann als Baurechtsexpertin die möglichen weichen Kriterien vor. Dazu zählen zum Beispiel die Naturschutzgebiete, die juristisch per se kein Ausschlusskriterium sein könnten, zumal man davon in Bad Laasphe sehr viele habe. Allerdings wurden schützenswerte Laubwaldbereiche, FFH-Gebiete und andere Bereich als weiche Ausschlusskriterien benannt. Besonders interessant wird es aber beim Abstand zur Wohnbebauung: Dort schlagen die Experten einen Abstand von 920 Metern vor. Der lasse sich mit dem Lärmschutz begründen, wenn man als Standard eine 200 Meter hohe Anlage nehme. Bislang sei der Abstandsrichtwert mit der doppelten Anlagenhöhe gesetzt, das wären in diesem Fall 400 Meter.
1000 Meter stehen im Landesgesetz
Aus dem Ausschuss wurde die Frage laut, warum man nicht die im NRW-Landesgesetz vorgesehenen 1000 Meter nehme. Das begründeten Wellens und Schiffer so, dass der Wert ein willkürlicher sei. Die 920 Meter ließen sich hingegen mit der Lärmschutz-Gesetzgebung gut begründen. Der Vorteil liege darin, dass man dem aktuellen Gesetz in der Ausführung folgen müsse, also die 1000 Meter bekomme. Werde dieses Gesetz aber einmal verändert und der Abstand verringert, dann könne man sich in Laasphe immer auf das Konzept des Flächennutzungsplanes zurückziehen und behalte mindestens die 920 Meter. Über diese 80 Meter aber will die Politik intern noch sprechen, bevor die Kriterien angenommen werden.
Hintergrund ist auch, das aktuell drei bis vier bereits existierende Anlagen außerhalb der Vorrangzonen stehen. Diese genießen Bestandsschutz. Wenn sie aber außerhalb der Zone liegen, könnte das Repowering, also das ersetzen durch eine neue Anlage am gleichen Standort untersagt werden. Im Falle einer 1000 Meter-Abstands-Regel läge wahrscheinlich eine weitere Anlage bei Banfe außerhalb der Vorrangzone.