Siegen-Wittgenstein. Eine Neuregelung der Europäischen Kommission gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit, sagt die Industrie- und Handelskammer.
Einer Reihe bedeutender stromintensiver Industriebetriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe drohen gravierende Nachteile. Der Grund: Die Europäische Kommission plant, hunderte von Sektoren künftig von Entlastungen bei den Abgaben auf den Strompreis auszuschließen. Das geht aus einer Pressemitteilung der IHK hervor.
25 Betriebe in Siegen, Wittgenstein und Olpe betroffen
Für viele deutsche strom- und handelsintensive Unternehmen würde dies bedeuten, dass sie künftig nicht mehr unter die „Besondere Ausgleichsregelung“ fielen und so die volle Erneuerbare-Energien-Umlage zahlen müssten. „In den beiden Kreisen waren bisher 25 Betriebe durch die Ausgleichsregelung begünstigt. Mit Umsetzung der neuen EU-Leitlinie käme auf 16 von ihnen künftig eine Kostenlawine bei den Energieaufwendungen zu“, betont Klaus Gräbener. Der IHK-Hauptgeschäftsführer erinnert daran, dass alleine in den möglicherweise bald ausgeschlossenen Betrieben rund 3.000 Menschen arbeiten. Seine Prognose: „Die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen würde sich drastisch verschlechtern.“
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Zehn Prozent mehr Abgaben
Auch den neun Unternehmen, die nach der Neuregelung weiterhin von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, stehen Probleme ins Haus: Die Europäische Kommission plant, die Höhe der Entlastung deutlich zu reduzieren. Bislang müssen Unternehmen 15 % der Abgaben auf jeden Fall zahlen. Die Entlastung belief sich daher auf maximal 85 %. Künftig belaufe sich der unternehmerische Eigenanteil an den Abgaben auf 25 %. Die Entlastung könne so höchstens 75 % umfassen. Deutschland weise ohnehin für viele Verbrauchsgruppen die höchsten Strompreise in der EU auf. Auch im internationalen Vergleich seien die deutschen Strompreise höher als in vielen konkurrierenden Wirtschaftsräumen, erläutert Hans-Peter Langer, Geschäftsbereichsleiter Standort und Infrastruktur bei der IHK Siegen. Ohne Entlastungen bei Abgaben und Umlagen seien energieintensive Industrieunternehmen deshalb im internationalen Wettbewerb benachteiligt. „Fallen die Entlastungen weg, müssen die Betriebe hohe Energiewende-Kosten schultern, die in anderen Ländern gar nicht oder nicht in vergleichbarer Höhe anfallen. Zudem besteht die Gefahr, dass Produktionsstätten verlagert werden und eher in Ländern mit geringeren Energiekosten investiert wird.“
Elektrifizierung und Umweltziele
Höhere Strompreise behinderten zudem die Elektrifizierung vieler Produktionsprozesse in der Industrie. Dies sei jedoch unbedingt notwendig und auch politisch gewollt, um die ambitionierten Klimaziele des „Green Deals“ zu erreichen. „Wenn stromintensive Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit einbüßen, würde sich dies auch auf die vor- und nachgelagerten Betriebe in den Wertschöpfungsketten auswirken. Betroffen wären mitunter ganz andere Branchen“, verdeutlicht Hans-Peter Langer. Um die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht über Gebühr zu belasten, schlägt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor, die bisherigen Kriterien aus den Umweltschutz- und Energiebeihilferichtlinien sowie die aus ihnen resultierende Sektorenliste beizubehalten. Mit demselben Ziel sollte sichergestellt werden, dass die bisher festgelegten Werte für die Höhe der Entlastung unverändert weiter gelten. Klaus Gräbener: „Wir haben die vom Wegfall der Besonderen Ausgleichsregelung betroffenen Betriebe informiert und den heimischen Europaabgeordneten Dr. Peter Liese um Unterstützung in dieser Frage gebeten.“ Zwar entscheidet die Kommission eigenständig über die Beihilfeleitlinien. Allerdings nehmen die Mitgliedsstaaten und auch das Europaparlament informell Einfluss auf die rechtlichen Festlegungen.