Bad Berleburg. Weil er mehrfach online Waren bestellt und nicht bezahlt hatte, muss ein 31-Jähriger Vater dreier Kinder aus Bad Berleburg hinter Gitter.
Gewerbsmäßiger Betrug in fünf Fällen, davon zwei im Versuch: Für diese Vergehen muss ein 31-Jähriger Bad Berleburger nun hinter Gitter. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den erheblich Vorbestraften am Dienstagmittag im Amtsgericht Bad Berleburg zu einer anderthalbjährigen Gesamtfreiheitsstrafe. Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt.
Dem Vater dreier Kinder wird zur Last gelegt, diverse Ware im Internet bestellt und anschließend nicht bezahlt zu haben. Darunter Fische im Wert von 400 Euro und Forstzubehör im Wert von 686 Euro.
In dem Shop für Forsttechnik habe der 31-Jährige außerdem zwei weitere Bestellungen getätigt — doch weil er die 686 Euro nicht gezahlt hatte, versandte der Online-Shop die Bestellungen im Wert von 2330 Euro erst
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gar nicht. Hier wirft die Staatsanwaltschaft Siegen dem Angeklagten die versuchten Betrüge vor. Außerdem soll der Bad Berleburger einen Router auf einer Online-Verkaufsplattform für 127 Euro verkauft haben, ihn aber nicht an den Käufer versendet haben.
Noch-Ehefrau habe Post unterschlagen
„Meine Frau hat gesagt, dass sie sich kümmert und es bezahlt ist“, so der 31-Jährige zu seiner Verteidigung. Seine Noch-Ehefrau habe laut ihm außerdem seine Post unterschlagen — von den vielen Anzeigen will er nichts gewusst haben. Seit März 2020 steht der Angeklagte unter Bewährung — wegen gewerbsmäßigem Betruges in sechs Fällen. Aktuell laufen noch einige Verfahren gegen den 31-Jährigen —
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davon alle einschlägiger Natur. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigt sich fassungslos über die Unbelehrbarkeit des Angeklagten, der sich schon etliche Male vor Gericht hat verantworten müssen. „Es scheint Ihnen offensichtlich gut zu gefallen in der Haft.
Offensichtlich haben Sie den Überblick über Ihre Bestellungen und Schulden verloren“, so die Anklägerin. Dass die Betrüge auf die Ehefrau des Bad Berleburgers zurückgehen, stellt Oberamtsanwältin Hippenstiel in Frage. Ihr Argument: Der Angeklagte sei seit 2017 mit seiner Ehefrau liiert — das Bundeszentralregister des dreifach-Vaters zeigt aber, dass die Betrüge bereits im Jahre 2014 beginnen.
Hippenstiel spricht von einer „langen strafrechtlichen Karriere“ — und sie ist sich sicher: „Er hat bestellt, er hat sich nicht gekümmert und er har nicht gezahlt. Und das wusste er auch.“„Ich möchte sagen, dass es mir leid tut“, so der Angeklagte unter Tränen in seinem letzten Wort. Doch diese werden ihn nicht vor der Haft bewahren. Das Geld, das der 32-Jährige durch seine Betrügereien erwirtschaftet hat, zieht das Gericht ein.