Erndtebrück/Bad Berleburg. Erst verschickte der Siegener ein Selfie mit geklautem Gewehr, dann schlief er betrunken damit ein – der kuriose Fall aus Erndtebrück vor Gericht.

Gleich zwei Mal wurden am Dienstag im Bad Berleburger Amtsgericht Fälle verhandelt, in dem es um den Gebrauch von Waffen geht. Beide Male fanden die Taten in Erndtebrück statt. Und zu beiden Verhandlungen erschien kein Angeklagter. Beide erhielten daher in Abwesenheit einen Strafbefehl.

Die erste Tat ereignete sich am 1. Dezember des vergangenen Jahres. Der angeklagte 45-jährige Mann aus Siegen war an diesem Tag laut Anklageschrift gegen 0.20 Uhr alkoholisiert in eine Wohnung in Erndtebrück an der Straße Neustadt eingebrochen. Die Bewohnerin war zu diesem Zeitpunkt zur stationären Behandlung im Krankenhaus. In der Wohnung verschaffte sich der Siegener schließlich mit Gewalt Zutritt zu einem verschlossenen Raum, in dem sich ein Luftgewehr befand.

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Das nahm er an sich, machte ein Selfie von sich mit der Waffe, teilte dies in den sozialen Medien und schlief schließlich ein. Dieses Foto rief die Polizei auf den Plan, die den Angeklagten schlafend in der Wohnung vorfand. „Die Beamten haben ihn dann auch pusten lassen. Er hatte 3,7 Promille“, las Richter Torsten Hoffmann aus der Anklageschrift vor. Wegen verminderter Schuldunfähigkeit wurde der Siegener vom Gericht schließlich in Abwesenheit zu 205 Tagessätzen in Höhe von jeweils 10 Euro verurteilt.

Waffe in unverschlossenem Auto zurückgelassen

Zur zweiten Verhandlung erschien zwar der Verteidiger, nicht aber der angeklagte 58-jährige Erndtebrücker. Er wurde – ebenfalls in Abwesenheit und unter Zustimmung des Verteidigers – zu 60 Tagessätzen in Höhe von jeweils 35 Euro verurteilt. Er hatte laut Anklageschrift am 6. Juni 2020 sein Auto abgestellt und war geflohen, weil er eine Polizeikontrolle erkannte. Da er unter Alkoholeinfluss stand, fürchtete er um die Abnahme seines Waffenscheins. Die Waffe ließ er im unverschlossenen Auto. Damit lief er Gefahr, dass sich unbefugte Dritte der Waffe annehmen – laut Waffengesetz eine Straftat