Erndtebrück. Der Regionalplan steht in vielen Punkten im Kontrast zur Erndtebrücker Realität und gefährdet die Entwicklung, sind sich alle Politiker einig.
Die Gemeinde Erndtebrück ist nicht sonderlich zufrieden mit der Aufstellung des Regionalplanes – das wird aus der sehr umfangreichen Stellungnahme, die am Montag großes Thema in den gleichzeitig stattfindenden Ausschüssen für Bauen und Gemeindeentwicklung als auch für Umwelt war, deutlich. Konkret zeige sich in wesentlichen Teilen des Plans „erhebliches Konfliktpotenzial zwischen regionalplanerischen Festlegungen und gemeindlichen Entwicklungszielen“.
Mit Hilfe aller Fraktionen im Erndtebrücker Rat verfasste die Gemeindeverwaltung die vorläufige Stellungnahme – im Ausschuss am Montag wurden einige Punkte nachgearbeitet, in der Formulierung teilweise verschärft, um die Dringlichkeit der Anpassung an individuelle Begebenheiten zu verdeutlichen. Im Rat am Mittwoch soll die Stellungnahme final beschlossen werden. Bürger werden aufgerufen, sich den Regionalplan genau anzuschauen und zu kontrollieren, ob sie betroffen sind – sollte dem so sein, können und sollten sie, so Steffen Haschke (CDU) noch bis zum 30. Juni ihre eigene Stellungnahme und Einwände bei der Bezirksregierung in Arnsberg einreichen.
Betroffen vom Regionalplan sind allerdings dabei „nicht nur öffentliche Grundstückseigentümer, sondern ebenso private Grundstückseigentümer [...]. Die Gemeinde Erndtebrück sieht sich [...] durch die Festlegungen des Regionalplanentwurfs in der zukünftigen Gesamtentwicklung spürbar eingeschränkt. Die Gemeinde ist dabei nicht nur stellenweise, sondern im Grunde über sämtliche räumlichen Nutzungen vielfältig berührt“, heißt es in der Stellungnahme. Die Festlegungen im Regionalplan haben sowohl über die kommunale Bauleitplanung als auch über weitere Fachplanungen Einfluss auf die Nutzung von Privatgrundstücken, wird dabei betont.
Erhebliche Änderungen möglich
Die Gemeindeverwaltung befürchtet, dass die künftige Entwicklung des Allgemeinen Siedlungsschwerpunktes durch den Regionalplan stark eingeschränkt werden könnte: „Die zeitlich kurz aufeinanderfolgende Ausweisung von zwei neuen Baugebieten zeigt, wie schnell sich Bedarfe ändern
Auch interessant
können. Daher ist die Bedarfsermittlung über den Planungshorizont des Regionalplans (22 Jahre) kritisch zu hinterfragen. Innerhalb dieser Zeit können sich erhebliche Änderungen ergeben“, wird in der Stellungnahme argumentiert. Aufgrund der derzeit sehr hohen Nachfrage nach Baugrundstücken und der Tatsache, dass bei Bestandsimmobilien (Wohnhäusern) in Erndtebrück die Nachfrage größer ist als das Angebot, sei mit einer weiteren Erschließung von Wohnbauflächen kurz- bis mittelfristig ( zwei bis fünf Jahre) zu rechnen.
Kulturlandschaft nicht verändern
In Sachen Industriegebiet Wittgenstein kritisiert die Gemeinde die zeichnerische Darstellung – diese entspreche mit den dargestellten 6,3 Hektar nicht der im Vorfeld gewünschten Fläche – der eigentlich gewünschte Potenzial- und Suchraum umfasse insgesamt 18,7 Hektar. Der von der Gemeinde
Auch interessant
vorgeschlagene Bereich umfasst zudem Kalamitätsflächen. Durch den Regionalplan dürfe sich zudem unter dem Punkt „Freiraum“ nicht der Charakter als Kulturlandschaft verändern, wird in der Stellungnahme betont. „Die Gemeinde Erndtebrück befindet sich in einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft. Die Erhaltung dieses Landschaftstyps ist von grundlegendem Interesse. Die zusätzliche Ausweisung von Schutzflächen darf daher nicht zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung führen.“
Wasserkraft in den Fokus rücken
Positiv hingegen wird die Verbindung von Siegerland und Wittgenstein bewertet:„Die Optimierung verschiedener Teilstrecken und der Bau der Ortsumgehungen für Kreuztal, Hilchenbach und Erndtebrück (Route 57) ist von zentraler Bedeutung für den Planungsraum. Die Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden.“
Großer Bestandteil des Regionalplanes ist auch die Planung von Windenergieanlagen. Im Bereich der Gemeinde Erndtebrück sind im Entwurf des Regionalplanes an den Gemeindegrenzen zu Bad Berleburg und zu Kirchhundem grenzüberschreitende Bereiche vorgesehen – darin berücksichtigt sind die Flächen
Auch interessant
„Gutes Wasser“ und „Hermeskopf“. Die Gemeinde Erndtebrück fordert in Sachen Energiegewinnung zudem, die Wasserkraft als Energiequelle stärker in den Fokus zu rücken. „Hier sollte ein entsprechendes Ziel formuliert werden. Es bedarf nicht nur der besonderen Berücksichtigung der bestehenden Anlagen, die Errichtung neuer Anlagen darf nicht erschwert werden.“
Die komplette, ausführliche Stellungnahme ist im Erndtebrücker Ratsinformationssystem zu finden.
<<<Bunker Erich als Museum>>>
Im Punkt Freizeit, Erholung und Tourismus wird im Regionalplan angeregt, das Gelände der ehemaligen militärischen Verteidigungsanlage „Bunker Erich“ als allgemeinen Siedlungsbereich Zweckbindung (Erholung) darzustellen.
Der Bunker Erich und das umgebende Gelände sollen demnach zukünftig der Tageserholung dienen (Bunker als Museum,Gelände für freizeitorientierte Einrichtungen).
Ein abschließendes Konzept wurde noch nicht fertiggestellt, wird aus der Stellungnahme deutlich. Die Darstellung im Regionalplan wäre der erste bauleitplanerische Planungsschritt.