Bad Laasphe. 33-jähriger Bad Laaspher wird wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer zu Geldbuße verurteilt. Dazu kommen mindestens vier Monate Fahrverbot.

Fast vier Stunden, acht zum Teil widersprüchlichen und falschen Zeugenaussagen, ein Rechtsgespräch und ein Gutachten später steht das Urteil für einen 33-jährigen Bad Laaspher im Amtsgericht Bad Berleburg: Er muss wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro zahlen. Außerdem dürfen die zuständigen Behörden dem 33-Jährigen vor Ablauf von vier Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

Holprige Verhandlung

Diverse Zeugen und der Gutachter Dr. Ronald Agius sollten am Dienstagmorgen im Bad Berleburger Amtsgericht Licht ins Dunkle bringen.

Doch Falschaussagen von mindestens drei Zeugen sorgten schließlich für einen holprigen Verhandlungstag.

In diesem Verfahren hatte sich der Angeklagte bereits im Februar vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Zu einem Urteil konnte es damals jedoch noch nicht kommen: Die Beweislage war zu undurchsichtig, der Angeklagte hatte die Tat bestritten und behauptet, es handele sich um Nachtrunk.

Der Angeklagte

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich im August 2020 gegen 6 Uhr morgens nach einer Feier in Niederlaasphe hinters Steuer gesetzt zu haben – betrunken. Eine von der Polizei veranlasste Blutprobe hatte rund zwei Stunden später einen Promillewert von 1,95 ergeben. Seitdem muss der 33-Jährige auf seinen Führerschein verzichten.

Der Angeklagte bleibt bei seiner Einlassung: Ja, er habe sich hinters Steuer gesetzt, aber die Umstände seien anders gewesen. Er sei auf der Geburtstagsfeier seines 23-jährigen Cousins gewesen, habe die Feier aber aufgrund eines Streits gegen Mitternacht mit dem Auto verlassen. Er sei schließlich mit seinem Bruder zum rund zehn Kilometer entfernten Elternhaus gefahren und habe mit diesem in der Küche bis etwa 4 Uhr morgens weitergetrunken. Auf der Geburtstagsfeier habe er zuvor über den Tag verteilt ab nachmittags sechs bis sieben kleine Biere getrunken.

Die Polizisten

An besagtem Augusttag waren Polizeibeamte gegen 6 Uhr morgens zum Ort der Feier in Niederlaasphe gerufen worden: Dort habe sich nach Angaben einer Nachbarin ein heftiger Streit entwickelt. Laut den Geburtstagsgästen habe es sich um einen Beziehungsstreit gehandelt, der Gastgeber habe außerdem mit einem Baseballschläger randaliert. Der Gastgeber und Cousin des 33-jährigen Angeklagten soll zudem geschildert haben, der Angeklagte sei wenige Minuten vor dem Eintreffen der Polizisten stark alkoholisiert mit seinem Auto nach Hause gefahren. Neben dem Cousin des Angeklagten soll ein weiterer Partygast Hinweise darauf gegeben haben, dass der 33-Jährige betrunken Auto gefahren sei.

Daraufhin hatten Polizeibeamte der Bad Berleburger Wache den Tatverdächtigen gesucht und ihn nach einiger Zeit an der Wohnanschrift seiner Eltern ausfindig machen können – schlafend und alkoholisiert. „In der Nacht war es sehr nebelig, auf allen Autos lag Tau. Nur auf dem des Angeklagten nicht“, schildert ein Polizist die Situation.

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Er und sein Kollege sind sich sicher: Das Auto muss kurz zuvor bewegt worden sein. Von Alkohol oder leeren Flaschen im Hause der Eltern des 33-Jährigen keine Spur. Gegenüber den Polizisten soll der Angeklagte zudem kein Wort darüber geäußert haben, dass er die Party bereits um Mitternacht verlassen habe. Vielmehr soll er gesagt haben, dass er sich erst nach Mitternacht auf der Party in ein Zelt zum Schlafen gelegt habe und wenige Stunden später durch seinen randalierenden Cousin aufgewacht sei.

Der Promille-Wert

Die weiteren Zeugen, die sich aus den Geburtstagsgästen zusammensetzen, verstrickten sich vor Gericht in Widersprüche und wollten sich teilweise gar nicht äußern. Nach langer Beweisaufnahme und einem Rechtsgespräch verkündete Jörg Wildemann, der Verteidiger des Angeklagten: „Der Nachtrunk wird nicht weiter aufrecht erhalten.“ Er plädierte letztlich für einen Freispruch. Für ihn sei der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt und die Fahrt nicht nachgewiesen.

Der Sachverständige Dr. Ronald Agius ermittelte, dass der 33-Jährige Bad Laaspher, der die Vorwürfe bis zuletzt abstreitet, zum Tatzeitpunkt – also um sechs Uhr morgens – einen Promille-Wert von mindestens 2,16 intus gehabt haben muss.

Die Geburtstagsgäste

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In der Tatnacht hatten mindestens zwei Zeugen — darunter auch der Gastgeber — der Polizei berichtet, der Angeklagte sei um kurz vor 6 Uhr betrunken mit seinem Auto nach Hause gefahren. Vor Gericht stellten die Zeugen den Sachverhalt anders dar: Der Gastgeber erklärte, der 33-Jährige habe die Feier zwischen 23 und 0 Uhr verlassen. Ein anderer Zeuge gab an, der Polizei in der Nacht keine Hinweise auf eine Trunkenheitsfahrt des Angeklagten gegeben zu haben. Weitere Zeugen verstricken sich in Widersprüche oder machen keine Angaben.

Für Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel war eindeutig, dass die Zeugen lügen, um den Angeklagten zu schützen. Sie war der festen Überzeugung, dass der Angeklagte gegen 6 Uhr morgens vor seinem mit Baseball bewaffneten Cousin geflohen sein muss. Gegen mindestens drei Zeugen wird die Anklägerin nun Verfahren wegen Falschaussage oder Strafvereitelung einleiten.