Bad Laasphe. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr saß am Dienstag ein 32-jähriger Bad Laaspher auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg.

Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr saß am Dienstag ein 32-jähriger Bad Laaspher auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg. Ein Urteil konnte Richter Torsten Hoffmann jedoch noch nicht fällen, denn der Sachverhalt war undurchsichtig, die Aussage des Angeklagten und die Anklageschrift weichen deutlich voneinander ab. Ein Sachverständiger soll Licht ins Dunkle bringen. Deswegen setzte Hoffmann das Verfahren bis Mai aus.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem 32-Jährigen vor, im August 2020 in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand Auto gefahren zu sein. Laut Anklage habe sich der Angeklagte gegen 6 Uhr hinters Steuer gesetzt, um die Geburtstagsparty seines Cousins in Bad Laasphe zu verlassen. Eine Blutprobe gegen 8 Uhr ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,95 Promille. Der Führerschein wurde dem Angeklagten vorläufig entzogen.

Die Version des Angeklagten

Der Angeklagte dagegen erklärte, er habe die Party bereits gegen Mitternacht verlassen. Er räumt ein, mit dem Auto gefahren zu sein und vorher Bier getrunken zu haben. Ihm sei bewusst, dass er sich damit strafbar gemacht hatte — dafür wolle er geradestehen. Doch abgelaufen sei das alles ganz anders: „Ich hatte ein paar Bier.

Sechs bis sieben kleine von 17 bis 22 Uhr. Danach habe ich mich im Zelt schlafen gelegt.“ Gegen Mitternacht habe ihn sein Cousin geweckt und ihm vorgeworfen, er habe eine Liebelei mit seiner Freundin gehabt. Das habe er bestritten, trotzdem habe sein Cousin ihm sogar mit einem Baseballschläger gedroht und auf das Zelt eingeschlagen. Das sei dem 32-Jährigen zu viel geworden. Er habe sich seinen Bruder geschnappt und sei mit ihm nach Hause in einen Bad Laaspher Ortsteil gefahren. „Wir haben Zuhause weitergetrunken, Jägermeister und Bier“, so der Angeklagte.

Er beschrieb es als eine Art „Frustsaufen“. Gegen 4 Uhr sei er zu Bett gegangen, bis rund drei Stunden später die Polizei eintraf, die vorher wegen Lärmbelästigung auf der Geburtstagsparty in Bad Laasphe gewesen war. Der Cousin des Angeklagten soll der Polizei erzählt haben, dass der Angeklagte gegen 6 Uhr betrunken nach Hause gefahren sei — und zeigte ihn an.

Das Gutachten

„Wenn es doch so sein sollte, wie es angeklagt ist, dann wäre es sinnvoll, das zeitnah einzuräumen“, mahnte Richter Hoffmann. Denn ein Sachverständigen-Gutachten ist teuer. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Angeklagte die Unwahrheit erzählt hat, muss er die Kosten selbst tragen. Zudem würde sich eine Falschaussage strafverschärfend auswirken.

„Ihm ist bewusst, dass er sich strafbar gemacht hat — aber nicht so, wie angeklagt. Ihm geht es darum, dass die Wahrheit ans Licht kommt“, übernahm Verteidiger Jörg Wildemann das Wort für seinen Mandanten, der im Übrigen durch den Verlust des Führerscheins seinen Arbeitsplatz verloren hat.

Ein Gutachter soll nun die Plausibilität der Angaben des Angeklagten sowie Trinkmengen und Trinkzeiten überprüfen. Für Richter Torsten Hoffmann bleibt jedoch unerklärlich, warum sich der Bruder des Angeklagten trotz Anfrage nicht bei der Polizei gemeldet hat, um den Sachverhalt aufzuklären.