Bad Berleburg. 61-Jähriger ist kein unbeschriebenes Blatt. Nur Reue und Therapie retten ihn auf der Anklagebank.

Mit 2,14 Promille auf dem Mofa unterwegs: Für diese Trunkenheitsfahrt kassierte ein 61-jähriger Bad Berleburger jetzt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er saß am Dienstagmorgen auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg und musste sich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Richter Torsten Hoffmann verhängte gegen den Bad Berleburger neben der Freiheitsstrafe eine dreijährige Sperrfrist für den Führerschein. Außerdem darf er sich für eine Dauer von sechs Monaten auf keine Kleinkrafträder setzen.

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An einem frühen Juliabend dieses Jahres hatten Polizeibeamte den Angeklagten in der Bad Berleburger Poststraße auf seinem Mofa angehalten und die erhebliche Alkoholisierung des Mannes festgestellt.

Vorstrafenregister

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„Es tut mir leid. Sowas dürfte normalerweise nicht mehr passieren.“, äußerte sich der 61-Jährige zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Siegen und deutet damit auf seine einschlägigen Vorstrafen hin: In den Jahren 2006, 2009, und 2012 hatte man den Angeklagten bereits wegen Trunkenheiten im Verkehr verurteilt. Zuletzt war der Mann im Jahre 2014 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. „So kann es zukünftig nicht weitergehen“, mahnt Richter Hoffmann.

„Zankerei“ zuhause

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An besagtem Juliabend dieses Jahres seien dem Angeklagten laut eigener Aussage „ein bisschen die Nerven durchgegangen“. Zuhause habe es eine Zankerei gegeben. Daraufhin habe er Alkohol in der Stadt kaufen wollen. „Das ist wenigstens ehrlich“, rechnete Hoffmann dem 61-Jährigen an. Doch aus der Vergangenheit weiß der Richter auch: Der Alkohol spielt in dem Leben des Angeklagten eine große Rolle.

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Mittlerweile befinde sich der Angeklagte laut eigenen Angaben in einer ambulanten Therapiemaßnahme. Er bekomme Tabletten verschrieben, die seine Unruhen bekämpfen sollen. Seit zwei Monaten trinke er außerdem keinen Alkohol mehr. „Das ziehe ich jetzt durch. Ich bin es leid“, so der 61-Jährige.

Rum löst keine Problem

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Staatsanwalt Markus Urner stand in seinem Plädoyer sichtlich zwischen den Fronten: Vollzug oder doch noch einmal Bewährung für den Angeklagten? Letztlich entschied er sich gegen freiheitsentziehende Maßnahmen: „Scheinbar nimmt er das Problem in Angriff. Die Therapie könnte in Haft nicht weitergeführt werden und vielleicht wäre der Zustand des Angeklagten nach dem Vollzug schlechter als jetzt.“

„Wenn noch mal Ärger aufkommt, dürfen Sie ihn nicht mit Rum nieder trinken“, beendete Richter Hoffmann die Sitzung mit klaren Worten an den 61-Jährigen.