Bad Laasphe. Das 20-jährige Opfer erschien nicht vor Gericht, weil es nicht gegen den Vater aussagen wollte. Für eine Verurteilung reichte es dennoch.

Weil er seinen 20-jährigen Sohn mit einem Baseballschläger geschlagen haben soll, musste sich am Dienstagmorgen ein 48-Jähriger Bad Laaspher wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren letztlich vorläufig ein — unter der Bedingung, dass der Angeklagte 100 Sozialstunden ableistet und mindestens fünf Termine bei der Suchtberatung wahrnimmt. 

Junge Leute flüchten

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An einem frühen Oktobermorgen vergangenen Jahres soll es in der Wohnung des Angeklagten zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihm und seinem Sohn gekommen sein. Neben Vater und Sohn seien auch zwei weitere Freunde des 20-jährigen Sohns anwesend gewesen. Gegen 5.30 soll die Situation eskaliert und die drei Freunde vor dem Angeklagten geflüchtet sein. Daraufhin habe der 48-Jährige die jungen Männer auf kurzem Wege verfolgt und  mit einem Baseballschläger gegen das Knie seines Sohnes geschlagen haben. Eine durch die Polizei veranlasste Blutprobe hatte einen Wert von circa 1,5 Promille bei dem Angeklagten ergeben. 

Geständnis

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„Ja, ich habe das gemacht und es tut mir leid“, gesteht der Mann auf der Anklagebank. Er sei vor der Auseinandersetzung noch mit seinem Sohn und dessen Freunden, die auch alkoholisiert gewesen waren, in einer Kneipe gewesen, bis diese Feierabend gemacht habe. Zuhause sei es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen, weil sein 20-jähriger Sohn eine Bierdose verschüttet und anschließend nicht sauber gemacht haben soll. Laut eigenen Angaben des Angeklagten sei es zwischen ihm und seinem Sohn schon des öfteren zu heftigeren Streitigkeiten gekommen, sodass die Polizei schon einmal ausrücken musste. 

Langes Vorstrafenregister

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„Es macht mir Sorgen, dass bei Ihnen immer wieder Alkohol im Spiel ist“, verweist Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel auf das Vorstrafenregister des 48-Jährigen, der unteranderem schon einschlägig in Erscheinung getreten ist. Das Körperverletzungsdelikt liege allerdings schon zehn Jahre zurück. Hippenstiel betont: „Kommt das nochmal vor, gehen Sie in Haft.“

Der Sohn des 48-Jährigen war als Zeuge zu der Hauptverhandlung geladen, ist aber krankheitsbedingt nicht erschienen. In einem Schreiben teilte er mit, dass er so oder so nicht gegen seinen Vater ausgesagt hätte, weil er an einer Strafverfolgung nicht interessiert sei. Deswegen — und weil sich der Angeklagte reuig und geständig zeigte — sah das Gericht von einer Verurteilung ab.