Bad Berleburg. Der Angeklagte erschien zwar nicht vor Gericht, muss aber doch eine empfindliche Geldstrafe zahlen, weil er unter Alkohol ausgerastet sein soll.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf diese, außerdem versuchte Körperverletzung — alles tateinheitlich: Für diese Straftaten muss ein 60-jähriger Biedenkopfer nun büßen. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte ihn zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8100 Euro. Zu seiner Verhandlung war der Angeklagte nicht erschienen. Deswegen erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen den Mann.

Hoher Blutalkoholgehalt

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Folgendes soll sich am Tattag im September vergangenen Jahres zugetragen haben: Der Angeklagte war von Polizeibeamten in die Vamed-Klinik in Bad Berleburg gebracht worden, weil diese eine Trunkenheitsfahrt vermutet hatten und eine Blutprobe bei dem 60-Jährigen durchgeführt werden musste. Diese hatte einen Promillewert von 3,02 ergeben. Der Angeklagte habe das Krankenhaus anschließend nicht verlassen wollen, auch ein Platzverweis soll ihn nicht beeindruckt haben. Der Angeklagte sei aggressiv geworden und habe mit geballter Faust nach einem Polizisten geschlagen und sich gegen Fixiermaßnahmen mit massivem Kraftaufwand gewehrt. Dabei soll er unteranderem um sich getreten haben.

In Gewahrsam gesperrt

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Die Beamten hatten den Angeklagten schließlich in eine Zelle der Polizeiwache Bad Berleburg gebracht. Dort sei der 60-Jährige während einer Zellenkontrolle mit einem Metallstück auf den zuständigen Polizisten losgegangen, welches er aus der Toilettenspülung entfernt haben soll. Weil der Mann stark alkoholisiert war, schrieb das Gericht ihm eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu.

Verletzt wurde während der Tortur niemand, die Beamten konnten den Angriffen rechtzeitig ausweichen.