Bad Berleburg. Der Streit zwischen einem 35-Jährigen Angeklagten und seinem mutmaßlichen Opfer hat seinen Ursprung in Tätowierungen.

Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung: schwerwiegende Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Siegen gegen einen 35-jährigen Bad Berleburger erhebt. Er musste sich am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Zu einem Urteil konnte es allerdings noch nicht kommen, denn: es steht Aussage gegen Aussage, die Sachlage ist zudem zurzeit nicht eindeutig. Die Verhandlung soll am 9. März 2021 mit einem weiteren Zeugen fortgesetzt werden, um Licht ins Dunkle zu bringen.

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Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, einen 24-jährigen Bad Berleburger im Oktober vergangenen Jahres auf einem Supermarkt-Parkplatz in Bad Berleburg mit der Faust hinter das Ohr geschlagen zu haben. Lichtbilder einer kleinen Verletzung liegen dem Gericht vor. Außerdem soll er dem 24-Jährigen gedroht haben, ihn aufzuschlitzen, wenn dieser ihm noch mal die Polizei nach Hause schicke. 

Angeklagter bestreitet alles

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„Ich habe ihm keine Gewalt angetan und auch nicht gedroht“, beteuert der 35-jährige Angeklagte seine Unschuld. Er schildert die Situation wie folgt: Der 24-Jährige, der in dem Verfahren als Zeuge geladen war, soll dem Angeklagten gegen das Fahrrad getreten und Geld von ihm verlangt haben. „Er versucht alles Mögliche, um an Geld zu kommen“, so der Angeklagte. Früher habe er ab und an mit dem Zeugen in Kontakt gestanden und ihn tätowiert. Heute bestehe allerdings kein Kontakt mehr zwischen den beiden. Das Verhältnis zwischen den Parteien war im Gerichtssaal sichtlich angespannt. Beide wurden trotz ständiger Ermahnungen immer wieder laut, unterbrachen einander und machten ihrem Ärger ordentlich Luft. 

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Der 24-Jährige Zeuge hat jenen Tag im Oktober 2020 anders in Erinnerung, als der Angeklagte: Laut ihm habe der 35-Jährige ihn gefragt: „Was schickst du mir die Bullen nach Hause?“, sein Fahrrad auf den Boden geschmissen und den Zeugen geschlagen. Einige Tage zuvor soll der Angeklagte dem 24-Jährigen außerdem Nachrichten gesendet haben, in denen er dem Zeugen und dessen Verlobter droht. 

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Dem 24-Jährigen sei es in der Auseinandersetzung darum gegangen, 125 Euro, die er dem Angeklagten per Vorkasse für weitere Tattoos gezahlt haben will, zurückzubekommen. Er habe es sich anders überlegt und nicht mehr von ihm tätowiert werden wollen. 

Opfer leide psychisch

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„Es geht mir hier nicht um den Schlag, sondern um das, was er mit den Bedrohungen in meinem Kopf ausgelöst hat“, erklärt der 24-Jährige, der nach eigenen Angaben an paranoider Schizophrenie leidet. Seine 20-jährige Verlobte beschreibt die Rangelei vor dem Supermarkt ähnlich wie der 24-Jährige: „Er hat angefangen, sich aufzuregen. Dann kam er auf uns zu und hat meinen Verlobten geschlagen.“ An Drohungen seitens des Angeklagten an diesem Tag konnte sie sich nicht erinnern. Lediglich an Drohungen per Smartphone. 

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Wer letztendlich die Wahrheit sagt, bleibt offen - in der Hoffnung, dass in zwei Wochen beim Fortsetzungstermin alles geklärt werden kann.