Wingeshausen. Für ein Wohnbauprojekt in Wingeshausen fordern Naturschützer eine Solaranlage als Vorschrift. Die Stadt will jedoch bei einer Empfehlung bleiben.

Für ein neues Wohnhaus, das in der Straße „Am Köpfchen“ in Wingeshausen entstehen soll, haben Naturschützer des NABU Siegen-Wittgenstein den zwingenden Bau eine Photovoltaik-Anlage gefordert, um Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen. Darüber hinaus sollen dem Grundstückseigentümer eine ganze Reihe weiterer Auflagen im Sinne des Naturschutzes gemacht werden. Eine Änderung des Bebauungsplans vor Ort soll kommende Woche im Bad Berleburger Haupt- und Finanzausschuss politisch beraten werden.

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Es reiche nicht, dass die Stadt den Bau von Photovoltaik-Anlagen im Sinne nachhaltiger Energie-Gewinnung nur empfehle, so der NABU in einer Stellungnahme zur geplanten Planänderung, sie müsse ihn mit Blick auf den Klimawandel vorschreiben. „In der Nachbarschaft zu diesem Bauvorhaben werden solche Anlagen durchaus erfolgreich betrieben“, argumentieren die Naturschützer. Allerdings schlägt die Stadt den Politikern im Haupt- und Finanzausschuss in ihrer Verwaltungsvorlage zum Thema vor, die NABU-Anregung zwar als Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, sie aber nicht in der Planänderung festzuschreiben.

Keine Baufeldräumung zur Brutsaison

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Bei dem konkreten Bauprojekt „Am Köpfchen“ möchte ein Grundstückseigentümer laut Stadt auf seinem Gelände Ecke „Am Köpfchen/Im Tälchen „ein weiteres, seniorengerechtes und barrierefreies Wohngebäude errichten“ – während das bereits vorhandene Wohngebäude an die nächste Generation übergeben werden“ soll.

Aufgrund von Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplan sei aber „die Errichtung eines Gebäudes an der gewünschten Stelle nicht möglich, so dass der Bebauungsplan entsprechend geändert werden muss“.

Aufgreifen möchte die Stadt dagegen die Anregung des NABU, eine Räumung des Baufeldes im Bebauungsplan so auf eine Zeit außerhalb der Brutsaison einzuschränken, dass „Beeinträchtigungen heimischer, wildlebender Vogelarten [...] vermieden werden können“.

Waldbaum – was ist das?

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Beibehalten will die Stadt eine Regelung im Wingeshäuser Bebauungsplan, nach der „je angefangene 150 Quadratmeter Grundstücksfläche [...] ein hochwachsender Waldbaum anzupflanzen“ sei. Hier hatte der NABU kritisiert, dass in dieser Vorgabe laut Baugesetzbuch unklar bleibe, was ein Waldbaum sei, wo er konkret gepflanzt werden solle – und bis wann. Im Rathaus räumt man zwar ein, dass die Regel unkonkret formuliert sei, der Gleichbehandlung aller Anwohner im Bebauungsplan-Bereich zuliebe aber nicht verändert werden solle.

Und nicht zuletzt rückt der NABU ein Gewässer auf dem Privatgrundstück in den Fokus, das „in dem Bereich ohne Ein- und Ausfahrt von der Verrohrung befreit werden“ müsse.

Echter Bach, kein Seitengraben

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Jedenfalls könne nicht von einem straßenbegleitenden Seitengraben der angrenzenden Straßen „Im Tälchen“ gesprochen werden, wie in der Bauplanung formuliert, mahnt die Untere Wasserbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Vielmehr handelt es sich nach Angaben der städtischen Abteilung Wohnen, Stadt- und Dorfentwicklung um einen maximal einen Meter breiten Kerbtalbach. Aus Sicht der Stadtentwickler reicht es aus, wenn ein neues Gebäude auf dem Grundstück mindestens fünf Meter Abstand von der Gewässerböschungsoberkante halte.

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am kommenden Donnerstag, 11. Februar, öffentlich – und zwar ab 18 Uhr im Bad Berleburger Bürgerhaus am Markt.