Bad Laasphe. Der 28-jährige stand unter Druck: Sein einjähriger Sohn hatte keine Milch mehr. Also setzte er sich hinters Steuer und belog Polizisten.

Eben einmal kurz mit dem Auto in die Stadt fahren, um ein paar Besorgungen zu machen. Für viele Menschen ist das Alltag — und auch kein Problem. Für einen 28-jährigen ehemaligen Bad Laaspher, der seit kurzer Zeit in Breidenbach wohnt, wurde eine solche Fahrt jetzt allerdings zum Problem: Er hatte sich hinters Steuer gesetzt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Am Dienstagmorgen musste er sich deswegen vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro und eine sechsmonatige Führerscheinsperre wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Tathergang

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Im August dieses Jahres hatten Polizeibeamte den Angeklagten im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf frischer Tat ertappt. Mit ihm im Auto: Seine Frau und sein heute einjähriger Sohn. „Das war so: Der Kleine hatte keine Milch mehr, also habe ich das Fahrzeug von meinem Bruder genommen, um nach Bad Laasphe zu fahren“, schilderte der 28-Jährige, der in einem Ortsteil von Bad Laasphe gewohnt hatte, die Situation.

Polizisten belogen

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Während der Verkehrskontrolle soll der Angeklagte den Beamten außerdem falsche Personalien mitgeteilt haben und sich mit dem Führerschein seines Bruders ausgewiesen haben. Die Polizisten seien darauf allerdings nicht reingefallen. Laut eigener Aussage des Mannes auf der Anklagebank habe er schnell zugegeben, keinen Führerschein zu besitzen. „Ich habe Panik bekommen, weil da vier Beamte waren“, rechtfertigte er die falschen Angaben zu seiner Person.

Einschlägig vorbestraft

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„Das war teure Milch. Da hätten Sie besser einen Taxifahrer geschickt“, weiß Richter Torsten Hoffmann. Weil der Angeklagte bereits im Jahre 2016 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 35 Tagessätzen und im vergangenen Jahr wegen Diebstahls zu 120 Tagessätzen verurteilt worden war, fiel die Geldstrafe dieses Mal deutlich höher aus.