Bad Berleburg. Schottergärten schaden dem Artenreichtum und fördern das Insektensterben, so die Berleburger Grünen. Dagegen wollen sie jetzt vorgehen.

Erndtebrück hat es vorgemacht, in Bad Berleburg soll nun, geht es nach den Grünen, ebenfalls ein Verbot für Schottergärten folgen. Einen dementsprechenden Antrag zur Vorlage im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg hat die Partei jetzt offiziell eingereicht. Das Ziel: Verbot der Neueinrichtung bzw. des Verbots generell von Schottergärten.

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine schnelle, effektive und rechtssichere Möglichkeit zu entwickeln und den politischen Gremien vorzulegen, im Stadtgebiet von Bad Berleburg die Einrichtung von Schottergärten

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zu unterbinden und somit dem Paragraf 8 Abs.1 der Landesbauordnung (LBO) Geltung zu verschaffen“, schrieben die Grünen.

Dieser Paragraf besage sinngemäß: „Nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.“

Versiegelung statt Artenreichtum

Es müsse festgestellt werden, dass auch bei der Gestaltung der Außenflächen im gemeinsamen Gewerbe- und Industriegebiet Schameder ebenfalls das Prinzip „Schottergärten“ angewandt werde, so die Grünen um ihren Fraktionsvorsitzenden Oliver Junker-Matthes.

Auch hier müssten Möglichkeiten gefunden werden, dies zu unterbinden. „Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen – immer öfter zu Kies und Schotter. Die Humusschicht wird abgetragen, der verbleibende Grund wird entweder mit einem undurchlässigen Vlies

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oder einer wasserdurchlässigen Folie abgedeckt und die Fläche wird anstatt mit Blumen und Bäumen mit Kleinsteinen aufgefüllt. Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

„Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Darüber hinaus verringert sich die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist. Insbesondere bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und

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privaten Grundstücke werden überflutet“, begründen die Grünen ihren Antrag.

Diese Worte der Begründung haben sie laut eigener Aussage den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen“ entnommen. „Dieses Problem wird auch in anderen Gemeinden gesehen. Entsprechend dem genannten Leitfaden gibt es hierzu auch Lösungen.“