Wittgenstein. Früher war es einfach - die Partei mit den meisten Stimmen im Dorf macht den Vorschlag. Aber das geht in vielen Orten nicht mehr so einfach.

Sie sind Kümmerer, Sprachrohr ihrer Dörfer und das Bindeglied zur Stadtverwaltung. Und sie sind Kummerkästen und Adressat des Ärgers ihrer Mitbürger. Die Rede ist von den Ortsvorstehern. Die Amtszeit der Männer und Frauen endet in den nächsten Tagen. Sie ist an die Kommunalwahlen geknüpft.

Voraussetzung

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Das Verfahren regelt die Gemeindeordnung in § 39. Ortsvorsteher sind „Wahlbeamte“, die gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen. Das wichtigste und selbstverständliche vorweg: Sie müssen in der Ortschaft, die sie vertreten wollen, wohnen. Gewählt bzw. ernannt werden die Funktionsträger durch den Gemeinderat. Die Wahlvorschläge richten sich nach dem Wahlergebnis im Ort - also dem Stimmbezirk oder Wahlbezirk. Die Partei, die die meisten Stimmen erhalten hat, hat das Vorschlagsrecht.

Besonderheiten

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In Wittgenstein wird es in diesem Jahr gleich in mehreren Ortschaften von Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück Abweichungen von diesem bisherigen System geben. Hintergrund ist, dass einige Ortschaften nicht mehr als eigenständige Stimmbezirke ausgezählt werden konnten, weil durch die kritische Größe der Wählerzahl das Wahlgeheimnis gefährdet gewesen wäre.

Erndtebrück

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In der Edergemeinde werden insgesamt acht Ortsvorsteher gewählt. In Balde, Birkefehl, Birkelbach, Röspe, Schameder, Womelsdorf und Zinse sind die Mehrheitsverhältnisse klar. „Im Stimmbezirk Benfe gibt es allerdings eine Pattsituation zwischen der SPD und der UWG. Beide Bewerber für diesen Stimmbezirk erreichten 42,79 Prozent der abgegebenen Stimmen. Hier wird der Rat die Entscheidung durch Abstimmung treffen müssen“, berichtet Sophie Manche, Pressesprecherin der Gemeinde Erndtebrück.

Bad Laasphe

Bindeglied zwischen Ortschaften und Rathaus

Ortsvorsteher sind in Bad Berleburg das Bindeglied zwischen den 23 Ortschaften und der Stadtverwaltung. Üblicherweise werde sie als Ehrenbeamte alle fünf Jahre neu gewählt, in der Regel nach einer Kommunalwahl.

Ist der Ortsvorsteher nicht ohnehin gleichzeitig Ratsmitglied, kann er in der Stadtverordneten-Versammlung zumindest gehört werden. Sinnvollerweise muss er in jenem Ort wohnen, für den er gewählt wird.

Laut Gemeindeordnung NRW können Ortsvorsteher eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Nach der Entschädigungsverordung für NRW liegt sie oft je nach Einwohnerzahl zwischen rund 120 und fast 200 Euro monatlich.

In Bad Laasphe sind die Ortschaften Kunst-Wittgenstein (mit Bad Laasphe 7), Laaspherhütte (mit Herbertshausen), Bernshausen (Fischelbach), Holzhausen und Bermershausen (mit Saßmannshausen), Amtshausen und Steinbach (mit Rüppershausen), Weide (mit Rückershausen) und Großenbach (mit Volkholz) bei der Auszählung mit Nachbardörfern zusammengelegt worden. Bei insgesamt 15 Ortsteilen mit Ortsvorstehern – ausgenommen wird nur der Kernstadtbereich – ist damit das Höchststimmen-Verfahren zur Ermittlung des Vorschlagsrechts nicht mehr möglich.

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Deshalb hat die Stadt Bad Laasphe ein neues Verfahren entwickelt. Zunächst gilt in den zusammengelegten Ortschaften, dass Stimmenergebnis als Grundlage für ein Vorschlagsrecht in der größten Ortschaft. Die übrigen Ortschaften – acht an der Zahl – kämen dann in einen Lostopf aus dem die Parteien mit den meisten Sitzen im Stadtrat den ersten Ort zieht und das Vorschlagsrecht wahrnimmt. Dann folgt die Partei mit den zweitmeisten Sitzen. Und dann wieder die mit den meisten, bis der Topf geleert ist. Im Topf landen: Laaspherhütte, Bernshausen, Holzhausen, Bermershausen, Amtshausen, Steinbach, Weide und Großenbach.

Bad Berleburg

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In Bad Berleburg müssen die Ortsvorsteher-Vorschläge für nur zwei Ortschaften neu geregelt werden. Betroffen sind Christianseck, das in Diedenshausen mit ausgezählt wurde und Stünzel, dessen Stimmzettel mit in Weidenhausen ausgezählt worden sind.

Laut dem Wahlleiter und Beigeordneten Volker Sonneborn hat man sich vor der Wahl innerhalb des Rates nach ausführlicher Diskussion dazu entschieden, dass die Partei, die in dem Stimmbezirk das beste Ergebnis erzielt hat, das Vorschlagsrecht für den Ortsvorsteher der größeren Ortschaft erhält. Im Falle von Diedenshausen wäre es die SPD. Im Falle von Weidenhausen wär es die CDU. Für die jeweils kleinere Ortschaft erhalte dann die Partei mit den zweitmeisten Stimmen das Vorschlagsrecht. Im Falle von Stünzel wär dies die SPD und in Christianseck die CDU.

Einigungen möglich

Unabhängig vom Vorschlagsrecht besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Parteien in den Räten einvernehmlich auf einen Kandidaten verständigen und diesen dann gemeinsam wählen.