Bad Berleburg/Bad Laasphe. Gleich zwei denkwürdige Begegnungen hatte der Verurteilte mit seinem Opfer. Da sah das Gericht Handlungsbedarf.

Wer nicht zum Gerichtstermin erscheint, wird trotzdem verurteilt – so auch der 38-Jährige aus Bad Laasphe, der sich eigentlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Beleidigung vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten sollte.

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Am 1. November vergangenen Jahres soll der Beschuldigte laut Anklageschrift den mutmaßlich Geschädigten in einer Rangelei unter anderem als „Hurensohn“ bezeichnet und dann ein Messer mit einer achteinhalb Zentimeter langen Klinge gezückt und damit versucht haben, sein gegenüber damit in der Bauchgegend zu treffen und verletzen. Dem Widersacher gelang es jedoch, dem Messer zu entweichen und blieb unverletzt.

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Bei einem weiteren Aufeinandertreffen am 1. Februar dieses Jahres dann spuckte der Angeklagte dem mutmaßlich Geschädigten ins Gesicht und drückte ihn mit einer Tür gegen eine Hauswand – der Geschädigte erlitt dabei Prellungen, die der Angeklagte billigend in Kauf genommen hätte.

In Abwesenheit wurde der 38-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die auf Bewährung vollstreckt werden, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem soll er 100 Stunden sozialer Arbeit innerhalb von sechs Monaten verrichten.