Bad Berleburg. Wegen Hausfriedensbruch muss sich eine 34-jährige Bad Berleburgerin vor Gericht verantworten.
Tränenreich endete eine Hauptverhandlung gegen eine 34-jährige Bad Berleburgerin vor dem Amtsgericht Bad Berleburg. Sie musste sich wegen Hausfriedensbruch verantworten — und wird dafür bald drei Monate hinter Gittern büßen müssen.
Kaum Deutschkenntnisse
Die Angeklagte – Mutter zweier Kinder – soll im Dezember vergangenen Jahres einen Supermarkt betreten haben, obwohl ihr dort in der Vergangenheit bereits zwei Mal wegen Diebstahls lebenslanges Hausverbot erteilt wurde. Vier Jahre ist es her, dass die 34-Jährige erstmals gemeinschaftlich diverse Waren im Wert von rund 190 Euro in dem Lebensmittelgeschäft gestohlen hatte.
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Trotz des damaligen ausgesprochenen Hausverbotes war sie im September 2017 erneut in den Supermarkt zurückgekehrt — und entwendete Süßigkeiten im Wert von knapp vier Euro. Der Marktleiter erteilte ihr erneut ein lebenslanges Hausverbot. Im Dezember 2019 stahl sie zwar keine Ware — doch betreten dürfen hätte sie das Geschäft trotz allem nicht. „Ja, sie war zur Besagten Zeit in dem Markt zum Einkaufen“, übernahm Verteidigerin Jennifer Kohse das Wort für ihre Mandantin, welche im übrigen kein deutsch spricht. Laut Kohse sei der Angeklagten nicht bewusst gewesen, dass sie den Supermarkt nicht hätte betreten dürfen — ihre Mandantin habe das Hausverbot schlichtweg nicht verstanden.
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Anwältin Kohse schlug dem Gericht daher gleich zu Beginn der Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens mit der Auflage eines Deutschkurses vor. Von diesem Vorschlag zeigte sich das Gericht wenig begeistert: „Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Sie muss das selbst auf die Reihe kriegen — und sie ist schon lange genug in der Bundesrepublik“, zeigte sich Anklägerin Judith Hippenstiel entschlossen. Diese Ansicht teilte auch Richter Torsten Hoffmann: „Die Angeklagte bekommt es ja auch hin, die Gelder des Jobcenters und Kindergeld zu beantragen. Solche Anträge sind deutlich schwieriger zu verstehen, als ein Hausverbot.“ Nicht zuletzt habe die Angeklagte so oder so alle Anklageschriften und andere Schriftstücke auf ihrer Muttersprache zugesandt bekommen.
Auch Bewährungshelferin Rebekka Kleinsorge hält, ähnlich wie Anwältin Kohse, das Erlernen der deutschen Sprache als zwingend notwendig für die Angeklagte. Allerdings fehlen der 34-jährigen, einschlägig Vorbestraften dafür die finanziellen Mittel — und vor allem die Disziplin: „Wenn man eine Sprache lernen möchte, ist das in kleinerem Rahmen auch durchaus Zuhause über das Internet möglich“, weiß Kleinsorge. Dagegen weigere sich die Frau auf der Anklagebank jedoch mehr oder weniger. In Sachen Termineinhaltung sei die Angeklagte zwar recht zuverlässig — inhaltlich trete die Bewährungshelferin mit ihr aber etwas auf der Stelle. „Ich sehe keinen roten Faden“, spricht Kleinsorge der 34-Jährigen eine eher negative Sozialprognose aus.
Erneut Waren entwendet
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Oberamtsanwältin Hippenstiel hielt die Einlassung der Angeklagten als bloße Lüge. Das angegebene Verständnisproblem kaufte sie ihr nicht ab: „Es ist Ihnen deutlich in Ihrer Muttersprache erklärt worden. Wenn Sie den Kopf in den Sand stecken, ist das Ihr Problem — und letztlich auch das Ihrer Kinder, wenn sie für längere Zeit weg sind.“ Für die Angeklagte sei es notwendig, Hafterfahrung zu bekommen —denn ihre Rückfallgeschwindigkeit ist enorm: Nur drei Wochen vor dem angeklagten Hausfriedensbruch war die 34-Jährige zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie in einer Bad Berleburger Drogerie Pflaster und einen Ring im Wert von knapp 17 Euro gestohlen hatte. Auf die Strafvollstreckung wartet sie noch.